Alois Karl Bundestagsabgeordneter a.D für Amberg-Sulzbach-Neumarkt


Berlin-Ticker MdB Alois Karl, Nr. 185 vom 16.11.2012

„Pflegeabitur“ der EU unnötig: Mittlerer Schulabschluss auch künftig ausreichend

In Brüssel treten die Beratungen über die Änderung der sogenannten Berufsanerkennungsrichtlinie in die entscheidende Phase. Es geht dabei um die Frage, ob in Deutschland nur noch Abiturienten zu Kranken-schwestern, Krankenpflegern und Hebammen ausgebildet werden können.

Bisher setzt die Zulassung zu diesen Ausbildungen eine zehnjährige allgemeine Schulbildung voraus. Nach Vorschlag der EU-Kommission soll diese auf zwölf Jahre angehoben werden. Begründet wird dies mit einer deutlichen Weiterentwicklung dieser Berufszweige in den letzten Jahren (komplexere Therapien, weiterentwickelte Technologie). Damit die Schüler auf diese komplexen Aufgaben vorbereitet seien, müssten sie über eine solide Allgemeinbildung verfügen, die nur über eine allgemeine Schulbildung von zwölf Jahren zu gewährleisten sei, heißt es bei der EU-Kommission. Das sehen wir, die Abgeordneten der christlich-liberalen Koalition im Deutschen Bundestag, ganz anders! Der Zugang zur Krankenpflege- und Hebammenausbildung muss auch in Zukunft nach einer zehnjährigen allgemeinen Schulbildung möglich sein!

Der EU-Vorschlag stellt nicht nur den hohen Fachkrafteinsatz in Frage, die die Qualität unserer Gesundheitsversorgung ausmacht. Die Pläne der EU-Kommission sind grundfalsch! Sie hätten gravierende Folgen für die Patientenversorgung in Deutschland: Rund 50 % eines heutigen Ausbildungsjahr-gangs wäre in Zukunft von der Ausbildung ausgeschlossen – also ganz viele geeignete junge Menschen, auf die wir nicht verzichten können! Es würde den bereits absehbaren Fachkräftemangel nochmals extrem verschärfen.

Entscheidend für die Eignung der Bewerber sind doch die in der Ausbildung erworbenen beruflichen Kompetenzen und nicht in erster Linie die Anzahl der besuchten Schuljahre. Unsere praxisorientierte dreijährige Ausbildung an Pflegeschulen ist hervorragend. Die Frage einer Anhebung der Zugangsvoraussetzungen war bereits wiederholt Thema im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages. Hier haben sich alle Fraktionen gegen die Anhebung ausgesprochen. Es wäre gut, wenn das, was in Deutschland als richtig erkannt wird, auch die Europaabgeordneten einheitlich vertreten würden. Dies ist bei den SPD-Abgeordneten leider nicht der Fall. Sie sind nun gefordert, unsere Interessen mit Nachdruck auch in Europa zu vertreten!


Verschärfungen der Fahrtenschreiberpflicht durch die EU sind inakzeptabel

Es gibt noch einen weiteren Vorschlag der Europäischen Kommission, den wir ganz klar ablehnen: Eine neue Verordnung zur Fahrtenschreiberpflicht, und vor allem die Verschärfungen durch das EU-Parlament, welche aus deutscher Sicht inakzeptabel sind. Sie belasten das Handwerksgewerbe und führen zu dem widersinnigen Ergebnis, dass geradezu jeder gewerbliche PKW mit Anhänger einen Fahrtenschreiber benötigt.

Konkret geht es CDU/CSU und FDP darum, dass die Fahrtenschreiberpflicht nicht auf Nutzfahrzeuge zwischen 2,8 und 3,5 Tonnen Gewicht ausgedehnt wird. Auch setzen wir uns für eine Befreiung von der Fahrtenschreiberpflicht ein, wenn der Einsatzradius der Handwerkerfahrzeuge bis 150 Kilometer um den Betrieb herum liegt. Denn viele Handwerker-Fahrten zu Kunden und auf Baustellen übersteigen heutzutage die geplanten 100 Kilometer.

Die praxisfernen Vorschläge aus Brüssel sind ein typisches Beispiel für den Versuch einer unnötigen Überregulierung. Mehr noch: Sie verursachen zusätzlichen bürokratischen Aufwand und erhebliche Mehrkosten für unsere Handwerksbetriebe. Die unionsgeführte Bundesregierung wird sich daher auf europäischer Ebene dafür einsetzen, den Einsatzradius bis 150 Kilometer festzulegen sowie die Fahrtenschreiberpflicht erst für Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen vorzuschreiben. Das Ziel muss weniger und nicht mehr Bürokratie sein!


Mit freundlichen Grüßen aus Berlin

Ihr

Alois K a r l
Bundestagsabgeordneter

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