Alois Karl Bundestagsabgeordneter a.D für Amberg-Sulzbach-Neumarkt


Berlin-Ticker MdB Alois Karl, Nr. 202 vom 12.09.2013

Was wurden wir in den zurückliegenden Wochen und Monaten von der Opposition kritisiert und regelrecht angefeindet, wenn es um die Themen Kitaplatz-Rechtsanspruch und Betreuungsgeld ging. Und jetzt? Jetzt stellt sich heraus, dass die ganze Miesmacherei vergebens war. Es gibt ausreichend Betreuungsplätze und die Zahl der Anträge auf Betreuungsgeld steigt in ganz Deutschland enorm.

Zwei Drittel aller Eltern betreuen ihr Kind in den ersten Lebensjahren selbst. Diese Entscheidung verdient Respekt und Anerkennung - ideell wie finanziell.

Das Wohl des Kindes steht im Mittelpunkt unserer Familienpolitik

Der 1. August 2013 war ein guter Tag für Familien: Das Betreuungsgeldgesetz und der Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz traten in Kraft. Nun besteht echte Wahlfreiheit für Familien! Denn der Rechtsanspruch und das Betreuungsgeld gehören untrennbar zusammen und sind Ausdruck unserer Wertschätzung von Familien. Eine ausreichende Zahl von Betreuungsangeboten für Kinder unter drei Jahren ist ebenso wichtig wie die gezielte finanzielle Förderung junger Familien. Die Opposition schien regelrecht enttäuscht darüber zu sein, dass es rechtzeitig genügend Kita-Plätze und keine Klagewelle gibt. Was wurde da unnötig Panik gemacht: Zehntausende Betreuungsplätze würden fehlen, behauptete man wider besseres Wissens. Derzeit gibt es gerade einmal ca. 50 Klagen bundesweit.

Seit 2007 hat sich die Zahl der Kita-Plätze mehr als verdoppelt! Heute gibt mehr als 820.000 Betreuungsplätze, und es entstehen noch weitere. Bund, Länder und Kommunen können stolz auf diese gemeinsame Kraftanstrengung sein! Allein der Bund hat 5,4 Milliarden Euro eingesetzt, obwohl er nicht zuständig ist. Doch weil wir die Förderung von jungen Familien für eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe halten, werden wir uns dauerhaft an der Finanzierung der Betreuungskosten beteiligen.

Das Betreuungsgeld eröffnet Familien mit kleinen Kindern mehr Freiräume, damit sie ihr Leben nach ihren eigenen Wünschen gestalten können. Junge Eltern sollen frei entscheiden können, ob sie ihr Kind privat betreuen oder in einem öffentlich geförderten Angebot – zum Beispiel in einer Einrichtung oder von einer Tagesmutter – betreuen lassen wollen. Die Opposition gönnt den Eltern ganz offensichtlich auch das Betreuungsgeld nicht. Wir lassen aber nicht zu, dass Eltern verunsichert werden durch eine abfällige Sichtweise gegenüber bestimmten Erziehungsmodellen. 60 % der Eltern wollen ihre Kinder in den ersten drei Lebensjahren selbst betreuen, erhalten hierfür aber keine besondere Förderung. Diese Förderlücke haben wir nun mit dem Betreuungsgeld geschlossen.

Immer mehr Mütter und Väter entscheiden sich für das Betreuungsgeld. Die Zahl der Anträge steigt enorm: Mehr als 27.000 sind es bereits deutschlandweit! Die Nachfrage wird noch größer, denn das Betreuungsgeld (für Kinder, die ab 1. August 2012 geboren wurden) wird erst nach Auslaufen des Anspruchs auf Elterngeld – also in der Regel nach 14 Monaten – gezahlt. Als Bundesminister während der Großen Koalition haben die Herren Gabriel, Steinmeier und Steinbrück das Betreuungsgeld im Jahr 2008 im Kabinett mit beschlossen. Heute will Herr Steinbrück sofort wieder abschaffen. Rot-Rot-Grün ist also gegen die Wahlfreiheit für junge Familien. Frauen, die nicht kurz nach der Geburt wieder Vollzeit arbeiten und ihr Kleinkind in die Kita geben wollen, passen nicht ins linke Leitbild. Rot-Rot-Grün missachtet die so enorm wichtige Erziehungsleistung dieser Frauen!

Wir dagegen sind für eine echte Wahlfreiheit für junge Familien. Wir vertreten die Politik, dass Familien selbst entscheiden sollen, wie sie leben wollen. Deshalb wollen wir unsere erfolgreiche Politik fortsetzen. Wir wollen Familien mit Kindern sogar noch besser fördern. Dazu werden wir das Kindergeld und den Kinderfreibetrag sowie den Kinderzuschlag erhöhen. Denn im Zentrum unserer Bemühungen steht das Wohl des Kindes!

Mit freundlichen Grüßen aus Berlin

Ihr

Alois K a r l
Bundestagsabgeordneter 

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