Alois Karl Bundestagsabgeordneter a.D für Amberg-Sulzbach-Neumarkt


Berlin-Ticker MdB Alois Karl, Nr. 228 vom 02.10.2014

EU-Kommission: Keine Privatisierung der öffentlichen Daseinsvorsorge durch TTIP

Eine der am emotional geführtesten Debatten über das Transatlantische Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA (TTIP) wird in Deutschland geführt. Immer wieder wird gesagt, dass TTIP es den Konzernen erleichtern soll, auf Kosten der Allgemeinheit Profite bei Wasserversorgung, Gesundheit und Bildung zu machen. Für mich ist klar: Eine zwangsweise Privatisierung der öffentlichen Daseinsvorsorge wird es nicht geben! Es ist die ureigenste Zuständigkeit der Landkreise, Städte und Gemeinden diese Daseinsvorsorge in eigener Hoheit zu regeln. Deshalb begrüße ich die eindeutige Positionierung der EU-Kommission:Sie hat klargestellt, dass die EU das Recht von Städten und Gemeinden, die Wasserversorgung als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge anzubieten, nicht zur Verhandlung bei TTIP anbieten wird. Dies hat sie in der Vergangenheit nicht getan. Dies wird sie auch in Zukunft nicht tun. Kein aktuelles Freihandelsabkommen verpflichte die EU-Mitgliedsstaaten zur Liberalisierung oder Privatisierung der Wasserversorgung oder anderer öffentlicher Dienstleistungen, wie zum Beispiel des öffentlichen Gesundheitswesens, des öffentlichen Verkehrswesens oder des Bildungswesens. Selbst für Bereiche, in denen die öffentliche Versorgung privatisiert werde, behalte sich die EU vor, bestimmte Sektoren von allen Liberalisierungsverpflichtungen auszunehmen. Eine entsprechende Klausel gelte schon heute im WTO-Dienstleistungsabkommen GATS. Die Freihandelsdirektiven für TTIP beziehen sich ausdrücklich auf diese Praxis der EU in GATS.

Für Alois Karl sind die Anliegen der Kreise, Städte und Gemeinden wichtig. Deshalb sucht er den Dialog mit Bürgermeistern (hier mit Bürgermeister Reindl, Schnaittenbach) und Ratsmitgliedern.

Trotz dieser positiven Festlegungen werde ich mich weiterhin mit Nachdruck dafür einbringen, dass die bestehenden EU-Standards für die öffentliche Daseinsvorsorge nicht angetastet werden. Wir wollen und müssen die kommunale Selbstverwaltung schützen!

Wer sich ausführlicher mit TTIP beschäftigen will, kann hier klicken, um auf eine Seite der EU-Kommission weitergeleitet zu werden. Auf dieser Seite sind unter anderem Unterrichtungen zum aktuellen Stand der Verhandlung im allgemeinen oder zu einzelnen Teilbereichen aufrufbar.

ElterngeldPlus bringt mehr Flexibilität für Eltern

Aktuell laufen die parlamentarischen Beratungen zum ElterngeldPlus. Der Gesetzentwurf hat zum Zie, noch mehr Flexibilität für Eltern bezüglich der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu schaffen. Bisher verlieren Eltern einen Teil ihres Elterngeldanspruchs, wenn sie früh nach der Geburt wieder in Teilzeit arbeiten. Um dem entgegen zu wirken, wird eine neue Option geschaffen: Künftig wird es über das ElterngeldPlus möglich sein, die Leistung doppelt so lange in Anspruch zu nehmen. Der Betrag wird in diesen Fällen ausgehend von der ursprünglichen Höhe pro Monat nur halb so hoch sein wie das volle Elterngeld. Zusätzlich ist ein Partnerschaftsbonus vorgesehen. Wenn sich Vater und Mutter die Betreuung ihres Kindes teilen und parallel für mindestens 4 Monate ihre Arbeitszeit auf 25-30 Wochenstunden reduzieren, erhalten sie einen Bonus von zusätzlich je vier Monaten ElterngeldPlus. Zudem ist vorgesehen, dass die Option, einen Teil der Elternzeit erst zwischen dem 3. und 8. Lebensjahr des Kindes zu nehmen, von heute 12 auf 24 Monate verdoppelt werden soll. Damit die Arbeitgeber mehr Planungssicherheit haben, verlängert sich die Anmeldefrist für die Elternzeit in diesem Kindesalter von bislang 7 auf 13 Wochen. Im Gegenzug ist eine Zustimmung des Arbeitgebers nicht mehr erforderlich. Der Gesetzentwurf soll noch in diesem Jahr abschließend beraten werden und zum 1. Januar 2015 in Kraft treten.

Gewerbesteuereinnahmen von Städten & Gemeinden erreichen 2013 Rekordniveau

2013 haben unsere deutschen Städte und Gemeinden mit 43 Milliarden Euro die höchsten Gewerbesteuereinnahmen erhalten. Damit wurde das schon hohe Niveau des Jahres 2012 um 700 Millionen Euro übertroffen. Dies belegt: Eine wachstumsfreundliche Politik auf Bundesebene stärkt zugleich die Kommunalfinanzen. Schließlich ist die Gewerbesteuer die wichtigste Steuer der Städte und Gemeinden.

Mit freundlichen Grüßen aus Berlin
Ihr

 

 



Alois K a r l
Bundestagsabgeordneter

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