Alois Karl Bundestagsabgeordneter a.D für Amberg-Sulzbach-Neumarkt


Berlin-TIcker MdB Alois Karl, Nr. 251 vom 17.04.2015

PKW-Maut sorgt für mehr Gerechtigkeit bei Finanzierung des Straßennetzes

Mit meinem vorletzten Berlin-Ticker bin ich kurz auf die Einführung der Infrastrukturabgabe, der PKW-Maut, eingegangen. Bei meinen Ortsterminen werde ich häufig gebeten, doch ausführlicher zu diesem Thema zu sprechen. Ich möchte dies zum Anlass nehmen, Ihnen mit diesem Themen-Ticker für Ihre Gespräche mit den Bürgern Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Pkw-Maut an die Hand zu geben.

Warum brauchen wir eine Infrastrukturabgabe?

Die Pkw-Maut ist ein wichtiger Beitrag zur Finanzierung der Straßeninfrastruktur und bezieht nunendlich alle Nutzer der deutschen Autobahnen in deren Finanzierung mit ein –

auch die Ausländer,

nicht bloß die deutschen Autofahrer!

Ich finde das nur für gerecht!

Der Güter- und Personenverkehr nimmt in Deutschland stetig zu. Gleichzeitig ist unsere international arbeitsteilige und exportorientierte Wirtschaft auf eine leistungsstarke Verkehrsinfrastruktur angewiesen. Unser Land – und insbesondere Bayern – als zentrale Verkehrsdrehscheibe in Europa braucht Erhaltungs- und Neubauinvestitionen in Milliardenhöhe. Diese Investitionen in ein leistungsfähiges Bundesfernstraßennetz entscheiden mit über die wirtschaftliche Zukunft unseres Landes. Deshalb investieren wir in dieser Legislaturperiode 5 Milliarden Euro zusätzlich in die Verkehrsinfrastruktur. Das Bundesverkehrsministerium hat 2015 wieder den mit Abstand größten Investitionshaushalt des Bundes. Gegenüber 2014 steigen die Gesamtausgaben um rund 420 Millionen Euro. Allein für Verkehrsinvestitionen stehen im nächsten Jahr rund 10,8 Milliarden Euro zur Verfügung. Die Hälfte davon entfällt auf die Straße.Bis 2018 werden wir die Investitionen in unsere Verkehrswege auf über 14 Milliarden Euro steigern – so viel wie nie zuvor. Dazu haben wir vereinbart, dass wir aus der 10-Milliarden-Investitionsinitiative der Bundesregierung weitere 4,35 Milliarden Euro allein für unsere Infrastruktur zur Verfügung stellen.

Wir haben den Menschen Bundeshaushalte ohne neue Schulden versprochen. Das haben wir bereits für 2014 und 2015 eingelöst. Daran halten wir auch für die Zukunft fest. Der Bund kann deshalb nicht allein den über viele Jahre angewachsenen Investitionsstau beheben. Deshalb brauchen wir weitere Finanzierungssäulen: Wir wollen mit öffentlich-privaten Partnerschaften (ÖPP) mehr privates Kapital mobilisieren.

Zugleich stärken wir die erfolgreiche zweckgebundene Nutzerfinanzierung:

Zum 1. Juli 2015 werden wir die LKW-Maut auf weitere rund 1.100 Kilometer vierspurige Bundesstraßen ausweiten.

Zum 1. Oktober 2015 werden wir auch LKW ab 7,5 Tonnen in das Mautsystem mit einbeziehen.

Durch diese beiden Maßnahmen erwarten wir Einnahmen von rund 380 Millionen Euro jährlich.

Die Nutzerfinanzierung erweitern wir nun auf PKW und Wohnmobile.

Wer muss die PKW-Maut bezahlen?

Jeder Halter eines in Deutschland zugelassenen PKW oder Wohnmobils muss die Infrastrukturabgabe bezahlen. Diese Abgabe gilt für die Nutzung von Bundesautobahnen und Bundesstraßen.

Für im Ausland zugelassene Kfz. und Wohnmobile gilt, dass nur die Nutzung von Bundesautobahnen abgabepflichtig ist.

Wie hoch ist die Infrastrukturabgabe?

Die Kosten für eine Jahresvignette bestimmen sich nach dem Hubraum und den Umwelteigenschaften des PKW beziehungsweise nach dem Gewicht bei Wohnmobilen. Je angefangene 100 ccm Hubraum fallen jeweils bis zu einer festgelegten Höchstgrenze von 130,00 Euro folgende Abgabensätze an:

  • für Fahrzeuge mit einer Schadstoffklasse von EURO 3 oder schlechter: 6,50 Euro (Ottomotor) bzw. 9,50 Euro (Dieselmotor),
  • für Fahrzeuge der Schadstoffklassen EURO 4 oder EURO 5: 2,00 Euro (Ottomotor) bzw. 5,00 Euro (Dieselmotor),
  • für Fahrzeuge der Schadstoffklasse EURO 6: 1,80 Euro (Ottomotor) bzw. 4,80 Euro (Dieselmotor).

Wohnmobile zahlen für je 200 angefangene Kilogramm Gesamtgewicht 16,00 Euro bis zu einer Kappungsgrenze von 130,00 Euro.

Halter von im Ausland zugelassenen Kfz können anstatt dieser Jahresvignette auch eine Kurzzeitvignette erwerben. In Abhängigkeit vom Hubraum und der Emissionsklasse des jeweiligen Kraftfahrzeugs kostet

eine 10-Tagesvignette        5 Euro, 10 Euro oder 15 Euro

eine 2-Monatsvignette        16 Euro, 22 Euro oder 30 Euro.

Jahresvignetten können zu jedem Zeitpunkt des Jahres ihre Gültigkeit erlangen und haben dann jeweils zwölf Monate Gültigkeit.

Müssen deutsche Autofahrer künftig mehr bezahlen als heute?

Nein! Die Halter von in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen beteiligen sich bereits über die Zahlung der Kraftfahrzeugsteuer an der Finanzierung des Bundesfernstraßennetzes. Deshalb reduzieren wir zeitgleich über Steuerentlastungsbeträge die Kraftfahrzeugsteuer. Damit vermeiden wir eine Doppelbelastung der deutschen Halter. Die Summe aus Infrastrukturabgabe und künftiger Kraftfahrzeugsteuer wird den heute gültigen Betrag der Kraftfahrzeugsteuer nicht überschreiten. Wer heute zum Beispiel eine Kraftfahrzeugsteuer von 30 Euro bezahlt, wird künftig höchstens 30 Euro für Infrastrukturabgabe und Kraftfahrzeugsteuer bezahlen.

Was gilt für Fahrzeuge, die bisher von der Kraftfahrzeugsteuer befreit sind, z. B. für Elektrofahrzeuge oder Fahrzeuge von behinderten Personen?

Diese Fahrzeuge sind auch von der Zahlung der Infrastrukturabgabe befreit.

Somit wird es für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge keine finanziellen Verschlechterungen geben.

Ist die Infrastrukturabgabe mit EU-Recht vereinbar? 

Ja! Die Pflicht zur Zahlung unserer Infrastrukturabgabe besteht unabhängig von Staatsangehörigkeit oder Wohnort des Nutzers und unabhängig vom Ort der Fahrzeugzulassung. Da auch deutsche Halter nach den gleichen Kriterien wie ausländische Halter zur Zahlung verpflichtet sind, liegt keine Diskriminierung vor.

Alle europäischen Mitgliedstaaten haben die Möglichkeit, zwischen den verschiedenen Säulen der Infrastrukturfinanzierung Verschiebungen vorzunehmen. So ist es gestattet, die Nutzerfinanzierung durch die Einführung einer Benutzungsabgabe zu stärken.

Der von uns vollzogene Systemwechsel von einer reinen Steuerfinanzierung unserer Verkehrsinfrastruktur hin zu einer Stärkung der Nutzerfinanzierung ist grundsätzlich sogar von der EU erwünscht. Bei einer Nutzerfinanzierung muss natürlich das Verursacherprinzip gelten. Deshalb ist es eine Frage der Gerechtigkeit, dass sich neben den inländischen Autofahrern auch die Halter von nicht in Deutschland zugel­assenen Fahrzeugen an den notwendigen Verkehrsinfrastrukturinvestitionen beteiligen, wenn sie unsere Straßen benutzen.

Wann soll die Infrastrukturabgabe erstmalig erhoben werden?

Nach der technischen Implementierung in den Jahren 2015 und 2016 soll die Infrastrukturabgabe in 2016 finanzwirksam werden.

Wie hoch sind die Einnahmen aus der Infrastrukturabgabe?

Wir rechnen insgesamt mit rund 3,7 Milliarden Euro Gesamteinnahmen (brutto), von denen rund 700 Millionen Euro auf nicht im Inland zugelassene Fahrzeuge entfallen. Die um die Systemkosten geminderten Einnahmen werden vollständig in die Verkehrsinfrastruktur fließen.

Wie hoch sind die Kosten für die Infrastrukturabgabe?

Die Systemkosten werden mit rund 195 Millionen Euro jährlich für laufende Betriebs- und Personalkosten angesetzt.

Wird die Abwicklung der Infrastrukturabgabe bürokratisch sein?

Nein! Es wird kein „Pickerl“ nach österreichischem Modell an die Frontscheibe geklebt. Die Infrastrukturabgabe vielmehr wird als elektronische Vignette (E-Vignette) erhoben. Mit Bezahlung der PKW-Maut wird in einer Datei das amtliche Kraftfahrzeugkennzeichen mit der Fahrberechtigung verknüpft. Damit kann bei Kontrollen ohne großen Aufwand mittels Kennzeichen geprüft werden, ob die PKW-Maut entrichtet wurde oder nicht. So entsteht ein schlankes, leicht kontrollierbares Abwicklungssystem.

Halter von in Deutschland bereits zugelassenen Fahrzeugen erhalten automatisch durch das Kraftfahrt-Bundesamt den Bescheid über die zu entrichtende Infrastrukturabgabe zugestellt.

Können Bewegungsprofile erstellt werden?

Nein! Auf den Straßen erfolgt die Überprüfung, ob die Abgabe entrichtet wurde, nur stichpunktartig. Wird bei der Überprüfung festgestellt, dass die Infrastrukturabgabe entrichtet worden ist oder dass das Fahrzeug nicht der Abgabepflicht unterliegt (zum Beispiel bei Elektrofahrzeugen), werden alle Bilder und Daten unverzüglich gelöscht. Eine Erstellung von Bewegungsprofilen ist daher ausgeschlossen.

Werden die Daten an andere Behörden, Unternehmen oder Privatpersonen weitergegeben?

Nein! Die erhobenen Daten dürfen ausschließlich zur Abwicklung der Infrastrukturabgabe erhoben, gespeichert und genutzt werden. Die Daten müssen sofort gelöscht werden, wenn sie nicht mehr dafür benötigt werden. Eine Weitergabe an Dritte und/oder nach anderen Rechtsvorschriften ist verboten.

Mit freundlichen Grüßen aus Berlin und allen guten Wünschen verbleibe ich
Ihr

 

 



Alois K a r l
Bundestagsabgeordneter

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