Alois Karl Bundestagsabgeordneter a.D für Amberg-Sulzbach-Neumarkt


Berlin-Ticker MdB Alois Karl, Nr. 271 vom 23.10.2015

Wir weiten die Unterstützung für Kreise, Städte & Gemeinden beim Klimaschutz deutlich aus!

Wir unterstützen künftig Landkreise, Städte und Gemeinden noch stärker beim Klima­schutz. Bereits seit 2008 fördert der Bund im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) kommunale Klimaschutzprojekte in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen. Bis heute haben davon rund 3.000 Kreise, Städte und Gemeinden profitiert und mehr als 8.000 Klimaschutz­projekte umgesetzt. Das Fördervolumen umfasst rund 375 Millionen Euro.

Umweltschutz kann gerade im Bereich Bau eine typische win-win-Situation sein. Das gilt für Energieeinsparmaßnahmen ebenso, wie die Errichtung von Wind­kraftanlagen. Daher war es mir beim Besuch des damaligen Umweltminister Peter Altmaier wichtig, ihm das vielfältige Knowhow in unserem Wahlkreis zu zeigen.

Dieses Erfolgsmodell schreiben wir fort und bauen es aus. Wir weiten die Förderung von kommunalen Klimaschutzmaßnahmen deut­lich aus. Ich habe für Sie in diesem Themen-Ticker die wichtigsten Änderungen zusam­mengefasst.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
  • Gefördert werden die Sanierung von Außen-, Straßenbeleuchtungs- und Lichtsignalanlagen durch LED-Beleuchtung zusätzlich zum Einbau hocheffizienter LEDs bei der Sanierung von Innen- und Hallenbeleuchtung.
  • Weiterhin werden die Sanierung und der Austausch raumlufttechnischer Geräte bezuschusst.
  • Es wird ein neuer Förderschwerpunkt mit erhöhten Förderquoten eingeführt für Klimaschutzinvestitionen in Anlagen und Gebäuden von Kindertagesstätten, Schulen, Jugendfreizeiteinrichtungen, Sportstätten und Schwimmhallen.
  • Die Förderungnachhaltiger Mobilität erhält ein größeres Angebot und höhere maximale Zuwendungen.
  • Für die-Stabilisierung stillgelegter Siedlungsabfalldeponien ist eine höhere maximale Zuwendung möglich.
  • Bei Energiesparmodellen gibt es ein neues Starterpaket. Hier werden Ausgaben für pädagogische Arbeit und geringinvestive Maßnahmen bezuschusst.
  • Erhöhte Förderquoten für finanzschwache Kommunen jetzt auch im investiven Bereich.

Anträge können ab sofort bis zum 31. März 2016 beim Projektträger Jülich eingereicht werden. Weitere Antragsfenster sind für den 1. Juli bis 30. September 2016 sowie in 2017 vorgesehen.

Als Unterstützungseinrichtung für Kreise, Städte und Gemeinden steht im Auftrag des Bundes das Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) mit einer Hotline unter der Rufnummer 030/39001-170 für Beratung und Information zur Verfügung (www.klimaschutz.de/kommunen).

Mit der Novellierung der Kommunalrichtlinie werden auch Maßnahmen aus dem „Aktionsprogramm Klimaschutz 2020“ sowie niederschwellige Klimaschutzprojekte aus dem „Programm Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ förderfähig. Dies hatten wir im Rahmen des Zukunftsinvestitionsprogramms der Bundesregierung angekündigt.

Weitere Informationen zum Antragsverfahren sind beim Projektträger unter www.ptj.de/klimaschutzinitiative-kommunen online abrufbar. Informationen zur Nationalen Klimaschutzinitiative finden Sie unter www.klimaschutz.de.

Mit freundlichen Grüßen aus Berlin und allen guten Wünschen verbleibe ich
Ihr

 

 



Alois K a r l
Bundestagsabgeordneter

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