Alois Karl Bundestagsabgeordneter a.D für Amberg-Sulzbach-Neumarkt


Alois Karl fordert von Bundesregierung Aufklärung zu den Drohnenflügen der US-Army

Amberg/Neumarkt/Berlin. „In den letzten Tagen haben mir mehrere Mittelständler als Reaktion auf die jüngste NSA-Affäre ihre Sorgen geschildert, die aktuellen Übungsflüge der US-Drohnen zwischen den Truppenübungsplätzen Grafenwöhr und Hohenfels könnten auch zur Ausspähung ihrer Betriebe genutzt werden. Ich habe dies zum Anlass für zwei schriftliche Anfragen an die Bundesregierung genommen“, berichtet der Bundestagsabgeordnete Alois Karl. „Mit der ersten Frage will ich umfassend über das Genehmigungsverfahren und mögliche damit verbundene Auflagen für die US-Streitkräfte informiert werden. In einer zweiten Frage verlange ich Aufklärung darüber, ob eine Ausspähung von Betrieben und Bürgern in unserer Heimat im Zusammenhang mit diesen Drohnen-Übungsflügen ausgeschlossen werden kann.“

Dabei betont der Wahlkreisabgeordnete für Amberg-Sulzbach-Neumarkt ausdrücklich, es gehe ihm nicht um eine pauschale Vorverurteilung der US-Streitkräfte. Er schätze den großen Beitrag der US-Streitkräfte der letzten 68 Jahre für Frieden und Freiheit in Europa sowie für die wirtschaftliche Entwicklung in der Region. Ebenso klar müsse aber sein, dass man auch unter Freunden weder staatliche Industriespionage noch die flächendeckende Abhörung von Bürgern auf dem Hoheitsgebiet des Partnerlandes hinnehmen werde.

„Mit meinen Fragen zur schriftlichen Beantwortung durch die Bundesregierung, die ich im kompletten Wortlaut unter www.alois-karl.de veröffentlicht habe, will ich mehr Klarheit, ob die Sorgen der Bürger und Betriebe meiner Heimat berechtigt sind. Sobald mir eine Antwort vorliegt, werde ich die Öffentlichkeit erneut informieren. Zudem werde ich auf dieser Basis mein weiteres Vorgehen in dieser Angelegenheit entscheiden“, kündigte Alois Karl an.

Zum Hintergrund:
Gemäß der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages dürfen Abgeordnete monatlich bis zu vier Fragen zur Schriftlichen Beantwortung an die Bundesregierung richten. Nach Eingang bei der Bundesregierung muss das Bundeskanzleramt diese Fragen binnen einer Woche beantworten. Die während einer Woche eingegangenen Antworten werden in der folgenden Woche zusammen mit den Fragen in einer Drucksache veröffentlicht. Versäumt die Bundesregierung diese Frist, so kann der Abgeordnete verlangen, dass seine Frage in der ersten Sitzungswoche, die dem Fristablauf folgt, zur mündlichen Beantwortung im Plenum des Bundestages aufgerufen wird. Anfragen an die Bundesregierung gelten als eine der schärfsten „Waffen“ eines Abgeordneten, die Regierung zu einer Festlegung zu zwingen. Deshalb greifen Abgeordnete einer Regierungsfraktion eher selten zu diesem Mittel.

Alois Karl hat sich dennoch für diesen Weg entschieden, da er auf diese Weise möglichst schnell Klarheit für die Bürger und Betriebe in der Region erreichen will. Zudem will er die Bundesregierung damit unterstützen, die Obama-Regierung zu einem klaren Bekenntnis auf einen Verzicht von derartigen Spionagetätigkeiten in Deutschland zu veranlassen.

 

Text der Anfrage an die Bundesregierung:

(Für eine größere Darstellung des Textes klicken Sie bitte auf den Brief und anschließend auf das Symbol im rechten Eck des Bildes.)

US-Drohnen Anfrage an die Bundesregierung