Alois Karl Bundestagsabgeordneter a.D für Amberg-Sulzbach-Neumarkt


MdB Alois Karl: Stellungnahme zum Abstimmungsverhalten wegen „der Straffreiheit bei der Hilfe zur Selbsttötung“

Für jeden der Abgeordneten ist dies eine ganz persönliche Entscheidung, von Fraktionszwang völlig unabhängig und ausschließlich der eigenen Gewissensentscheidung vorbehalten.

Drei der vier vorgelegten Entwürfe sehen vor, dass assistierter Suizid straffrei bleiben soll.

Einzig der Entwurf der Abgeordneten Prof. Sensburg/Dörflinger sieht eine generelle Bestrafung der assistierten Selbsttötung vor.

Diesen Entwurf unterstütze ich. (Sollte dieser Vorschlag im 1. Wahlgang durchfallen kann ich eventuell dem Vorschlag der Abgeordneten Brand und weiter Abgeorndeter akzeptieren, der zwar assisteirten Suizid durch nahe Verwandte und Ärzte vorsieht, aber zumindest den gewerbsmäßigen assistierten Suizid durch „Sterbehilfevereine und –organsationen“ ausschließt.)

Ich lasse mich bei meiner Entscheidung davon leiten, dass nach der christlichen Überzeugung das menschliche Leben von Gott gegeben ist und damit der Disposition durch den Menschen entzogen ist.

Menschliches Leben soll für uns nicht disponibel sein.

Die Humanität gebietet uns die Achtung vor dem Leben, damit ist auch das alte, das (schwerst-)kranke und das vergehende Leben gemeint. Kein Dritter soll über das Leben eines anderen Menschen verfügen können, auch nicht ein naher Angehöriger oder ein Arzt, selbst dann nicht, wenn sie „Mitleid mit dem Schwerstkranken“ haben oder aus einer tatsächlich gegebenen „humanitären Überzeugung“ heraus handeln.

Bei der Legalisierung des assistierten Suizides besteht immer die Gefahr, dass der schwerstkranke Mensch letztendlich nach „seiner Nützlichkeit“ bewertet wird.

Aktive Sterbehilfe durch Ärzte und pflegendes Personal ist mit dem ärztlichen Ethos, so wie das bisher aufgefasst wird, nicht vereinbar. Der schwerst kranke Mensch soll an der Hand des Arztes und nicht durch die Hand des Arztes sterben können.