Themen-Ticker Alois Karl Nr. 70 Kommunales im Koalitionsvertrag vom 12.11.2009
Wir stehen als Koalition für eine Politik pro Kreise, Städte & Gemeinden!
In dieser Woche hat die Bundeskanzlerin Angela Merkel vor dem Deutschen Bundestag abgelegt. Dabei hat sie klar dargelegt, dass wir als Koalition „Arbeit durch Wachstum“ als ein zentrales Thema für diese Legislaturperiode sehen. Neben der Stärkung der Unternehmen und steuerliche Entlastung der Familien sind uns handlungsfähige Landkreise, Städte und Gemeinden ein wichtiges Anliegen. Deshalb haben wir im Koalitionsvertrag insgesamt 65 kommunalrelevante Aktionspunkte verankert. Nachfolgend habe ich für Sie die wichtigsten davon in einem Thementicker zusammengefasst. Gerne sende ich Ihnen per Email auch eine umfassendere Ausarbeitung der Arbeitsgruppe Kommunales der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, in der ich auch in dieser Wahlperiode wieder aktiv mitarbeite, zu.
Eckpunkte im Koalitionsvertrag
Städte und Gemeinden leiden unter der aktuellen Wirtschaftskrise besonders. Deshalb ist es unser vorrangiges Ziel diese Wirtschaftskrise durch neues wirtschaftliches Wachstum zu überwinden. Wir wollen aber auch den ländlichen Raum und städtische Gebiete in unserem Land konsequent stärken. Hierzu wurde festgelegt, dass gemeinsam mit den Ländern ein entsprechendes Handlungskonzept entwickeln. Wir stehen dabei zum Prinzip der Subsidiarität und wollen Landkreise, Städte und Gemeinden in diese Prozesse noch besser einbeziehen. Dies gilt im Bereich der Städtebauförderung, des Ausbaus der Infrastruktur, der Betreuung von Arbeitslosen und den Regelungen zu den Hartz-IV-Kosten, der Kinderbetreuung, der Ausgestaltung einer Bildungspartnerschaft und den Erhalt einer bezahlbaren Daseinsvorsorge. Wichtig ist: Sowohl die CSU als auch ich sehen uns stets als Ansprechpartner der Kreise, Städte und Gemeinden sowie der Mandatsträger auf kommunaler Ebene.
Wir wollen die kommunale Selbstverwaltung stärken!
Wir wollen in Deutschland starke Kommunen. Unsere Städte, Gemeinden und Landkreise stehen heute vor vielfältigen Herausforderungen im Bereich von Demographie, Integration, Umwelt und Wirtschaft. Die kommunale Selbstverwaltung ist ein hohes Gut. Wir setzen uns für leistungsfähige Städte, Gemeinden und Gemeindeverbände ein, um die vielfältigen Aufgaben auch in Zukunft sicherzustellen. Zusammen mit den kommunalen Spitzenverbänden werden wir nach Wegen suchen, Entlastungen für die Kommunen, z. B. Flexibilisierung von Standards und Gleichstellung bei gesamtstaatlichen Aufgaben, und Erweiterungen des kommunalen Handlungsspielraums auszumachen. Wir wollen, dass die Bürger sich in ihrer Heimat wohl fühlen. Die Folgen der Wirtschafts- und Finanzkrise haben die Leistungsfähigkeit vieler Kommunen strapaziert und Fragen nach der Güte kommunaler Leistungsfähigkeit aufgeworfen. Wir werden den Ländern vorschlagen, eine gemeinsame Bestandsaufnahme zu erarbeiten und Handlungsempfehlungen zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung vorzulegen. Dabei sind auch Fragen der Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden (Konnexitätsprinzip) und der Beteiligung der Kommunen an der Gesetzgebung des Bundes einzubeziehen, ebenso der Anschluss des ländlichen Raums an die Breitbandversorgung.
Wir wollen die kommunalen Finanzen neu ordnen!
Wir werden eine Kommission zur Erarbeitung von Vorschlägen zur Neuordnung der Gemeindefinanzierung einsetzen. Diese soll auch den Ersatz der Gewerbesteuer durch einen höheren Anteil an der Umsatzsteuer und einen kommunalen Zuschlag auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer mit eigenem Hebesatz prüfen.
Wir wollen die Wachstumshemmnisse beseitigen!
Um schnell und effektiv Wachstumshemmnisse zu beseitigen, werden wir unverzüglich mit einem Sofortprogramm zum 1. Januar 2010 beginnen. Die Verlust- und Zinsabzugsbeschränkungen sowohl für international aufgestellte Konzerne als auch für mittelständische Unternehmen werden entschärft. Zu diesem Zweck werden wir unter anderem bei den gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen den Hinzurechnungssatz bei den Immobilienmieten von 65% auf 50% reduzieren. Alle übrigen Fragen werden in die Kommission „Gemeindefinanzen“ einbezogen.
Wir wollen das Vergaberecht vereinfachen!
Die deutsche Wirtschaft braucht ein leistungsfähiges, transparentes, mittelstandsgerechtes und unbürokratisches Vergaberecht. Zur Erleichterung des Zugangs zu den Beschaffungsmärkten und zur Stärkung eines offenen und fairen Wettbewerbs um öffentliche Aufträge soll das bestehende Vergaberecht reformiert und weiter gestrafft werden. Ziel ist es, das Verfahren und die Festlegung der Vergaberegeln insgesamt zu vereinfachen und transparenter zu gestalten. Wir stärken die Transparenz im Unterschwellenbereich. Die Erfahrungen aus der Anhebung der Schwellenwerte in der VOB und VOL werden evaluiert und die Ergebnisse bei der Reform des Vergaberechts berücksichtigt. Zur Reform des Vergaberechts wird ein wirksamer Rechtsschutz bei Unterschwellenaufträgen gehören. Ein Gesetzentwurf für das reformierte Vergaberecht wird bis Ende 2010 vorgelegt. Das Bauforderungssicherungsgesetz wird zügig hinsichtlich der Zielerreichung überprüft. Die Zahlungsmoral der öffentlichen Hand muss deutlich verbessert werden. Die 2009 eingeführte Berücksichtigung vergabefremder Aspekte wird in ihren Wirkungen geprüft und gegebenenfalls korrigiert.
Wir wollen die Genehmigungsverfahren effizienter machen!
Wir prüfen, wo Initiativen ergriffen werden können, um Genehmigungsverfahren, die bundesgesetzlich geregelt sind, zu verkürzen und zu beschleunigen. Genehmigungsverfahren sind, wenn möglich, inhaltlich zu reduzieren und verfahrens- und kompetenzmäßig zu konzentrieren. Dabei ist dem Anzeigeverfahren ein größeres Gewicht einzuräumen. Insbesondere streben wir an, in Abstimmung mit den Ländern Genehmigungsverfahren im Baurecht effizienter zu machen. Außerdem werden wir Umfang und Breite der gerichtlichen Überprüfungskompetenz untersuchen und wo möglich auf das notwendige rechtliche Maß zurückführen. Wir befürworten die Einrichtung von Modellregionen für den Bürokratieabbau.
Wir wollen die Städtebauförderung flexibler machen & energetische Sanierungen weiter fördern!
Die Städtebauförderung leistet einen unverzichtbaren Beitrag zur lebenswerten Gestaltung von Städten und Gemeinden. Wir werden die Städtebauförderung als gemeinschaftliche Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen auf bisherigem Niveau, aber flexibler fortführen. Es gilt, die privaten Hauseigentümer und das im Stadtgebiet ansässige Gewerbe stärker in die Stadtentwicklungsprozesse einzubinden. Dazu dient u. a. das Instrument des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes. Auf neue Herausforderungen werden wir zunächst mit Modellvorhaben von Bund und Ländern reagieren. Der „Stadtumbau West“ wird weiterentwickelt. Das Programm „Soziale Stadt“ soll stärker ressortübergreifend umgesetzt werden. Mit dem Programm „Aktive Stadt und Ortsteilzentren“ wollen wir weiter zur Stärkung der Innenentwicklung beitragen. Wir werden die Förderung der energetischen Sanierung sozialer Infrastruktur fortführen.
Wir wollen die Daseinsvorsorge im ländlichen Raum stärken!
Eine besondere Aufgabe wird künftig die Sicherung der öffentlichen Daseinsvorsorge in dünn besiedelten Räumen sein. Wir wollen diese Räume bei der Entwicklung dezentraler Systeme, bei der Nutzung alternativer Technologien zu Energie-, Wasserver- und Abwasserentsorgung sowie bei der Vernetzung und Kooperation von Ressourcen und Kräften unterstützen.
Wir wollen das Bauplanungsrecht weiterentwickeln!
Das Planungsrecht und die Planungsziele werden wir weiterentwickeln. Es gilt, den Klimaschutz zu verankern, den Vorrang der Innenentwicklung zu stärken und die Genehmigungsverfahren zu entbürokratisieren. Dazu werden wir das Baugesetzbuch (BauGB) anpassen und weiterentwickeln. Ferner werden wir die Baunutzungsverordnung (BauNVO) umfassend prüfen. Wir werden mit den Ländern einen Dialog darüber führen, wie Genehmigungsfiktionen generell ausgeweitet werden können. (In diesen Fällen gilt die Genehmigung als erteilt, wenn die zuständige Behörde nicht binnen einer Frist Einwände geltend macht.) Ziel ist auch, die Allgemeinverbindlichkeit von wesentlichen Punkten der Musterbauordnung zu erreichen. Ungenutzte innerstädtische Grundstücke des Bundes und bundeseigener Unternehmen müssen schneller einer Umnutzung bzw. Veräußerung zugeführt werden. Das erfordert ein wirkungsvolleres Immobilienmanagement des Bundes. Durch die Stärkung der Innenentwicklung wird auch die Inanspruchnahme neuer Flächen für Verkehrs- und Siedlungszwecke reduziert. Um in diesem Zusammenhang Zielkonflikte zu vermeiden, werden wir im Rahmen der anstehenden Überprüfung der Indikatoren auch das Flächeninanspruchnahmeziel im Sinne größtmöglicher ökologischer Wirksamkeit neu definieren. Es soll sich stärker an der tatsächlichen Zerschneidung oder Versiegelung von Lebensräumen orientieren.
Wir wollen die Honorarordnung für Architekten & Ingenieure weiter modernisieren!
Die Bau-, Wohnungs- und Immobilienwirtschaft sind besonders wichtige Wirtschaftszweige in unserem Land. Wir stehen dafür, dass ihre Leistungen den Stellenwert im öffentlichen Bewusstsein erhalten, der ihrem Anteil an der Bruttowertschöpfung entspricht. Daher werden wir den Dialog zwischen Bund, Bau-, Immobilien- und Wohnungswirtschaft vertiefen. Die Baukultur gehört zu identitätsstiftenden Markenzeichen einer Nation. Wir wollen daher das öffentliche Bewusstsein für die Baukultur weiter unterstützen. Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) wird auf der Grundlage des Bundesratsbeschlusses schnellstmöglich weiter modernisiert.
Wir wollen die Möglichkeiten für ein schnelles Internet in ganz Deutschland ausbauen!
Eine flächendeckende Breitbandversorgung gehört für uns zur Daseinsvorsorge. Moderne Kommunikationsnetze schaffen verstärkten Zugang zu Informationen und damit mehr wirtschaftliches Wachstum und Lebensqualität. Für die Entwicklung von Industrienationen sind sie daher entscheidend. Wettbewerb, Regulierung und Kooperation sind die maßgeblichen Säulen für eine zügige Umsetzung der Breitbandstrategie. Um die bislang noch nicht versorgten ländlichen Gebiete Deutschlands flächendeckend mit leistungsfähigem Breitband zu erschließen und gleichzeitig den Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen zu beschleunigen, werden wir folgende Maßnahmen ergreifen:
Wir werden rasch ein Monitoring zum Umsetzungsstand der Breitbandstrategie einleiten. Auf dieser Basis werden wir alle Möglichkeiten unter Einbeziehung investitionsfreundlicher Regulierungsinstrumente ausschöpfen, um die Ziele einer flächendeckenden und hochleistungsfähigen Breitbandversorgung in einem nachhaltig wettbewerblichen Umfeld und im Technologiemix zu erreichen und Synergien beim Infrastrukturaufbau bestmöglich zu nutzen.
Wir werden den neuen EU-Rechtsrahmen im Telekommunikationsgesetz rasch innovations- und investitionsfreundlich umsetzen und so die Breitbandstrategie unterstützen. Dabei werden wir den EU-Rechtsrahmen fortlaufend überprüfen.
Wir werden die Maßnahmen von Bund und Ländern für den Breitbandausbau enger miteinander verzahnen. Zusammen mit den Ländern werden wir den von der EU-Kommission eröffneten und künftigen Rahmen für eine Breitbandförderung praxistauglich und unbürokratisch umsetzen.
Wir werden alle möglichen Synergien beim Infrastrukturausbau für Breitband nutzen und dabei auch neue planungsrechtliche Instrumente zur schnellen Umsetzung prüfen.
Wir werden uns in einem branchenübergreifenden Dialog, insbesondere unter Einbindung der Energienetzbetreiber, für verstärkte Anstrengungen beim Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen engagieren.
Die Frequenzen werden jetzt zügig versteigert, damit in ländlichen Gebieten rasch und kostengünstig eine Breitbandversorgung gewährleistet werden kann.
Wir wollen bei Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit auch Kommunen mit einbeziehen!
Die Koalition wird zum Abbau der in strukturschwachen Regionen überproportionalen Langzeitarbeitslosigkeit die Voraussetzungen dafür schaffen, dass neue Lösungsansätze des „Förderns und Forderns“ in größeren Kommunen erprobt werden können. Das Prinzip wird konsequent und für die öffentliche Hand kostenneutral umgesetzt.
Wir wollen eine Bildungspartnerschaft von Bund, Länder & Kommunen!
Bildung ist eine gesamtstaatliche Aufgabe und bedarf einer engen Partnerschaft aller Verantwortlichen entlang der gesamten Bildungskette. Wir streben daher eine Bildungspartnerschaft von Bund, Ländern und Kommunen unter Wahrung der jeweiligen staatlichen Zuständigkeit an. Wir erhöhen die Ausgaben des Bundes für Bildung und Forschung bis 2013 um insgesamt 12 Mrd. Euro. Wir werden Maßnahmen ergreifen, die es zudem Ländern, Wirtschaft und Privaten erleichtern, ihre jeweiligen Beiträge bis spätestens 2015 ebenfalls auf das 10 Prozent-Niveau anzuheben. Im Gegenzug streben wir mit den Ländern verbindliche Vereinbarungen zur Umsetzung der Qualifizierungsinitiative wie zur Bildungsmobilität, insbesondere zu Fragen von Zulassung und Anerkennung von Abschlüssen und Teilleistungen an. Jeder fünfte Jugendliche in Deutschland hat so geringe Kompetenzen in Lesen und Mathematik, dass er Gefahr läuft, auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt kaum Chancen zu haben. Deshalb müssen wir präventiv und möglichst früh in der Bildungsbiografie ansetzen. Wir werden vor Ort Bildungsbündnisse aller relevanten Akteure – Kinder- und Jugendhilfe, Eltern, Schulen, Arbeitsförderung sowie Zivilgesellschaft – fördern, die sich mit diesem Ziel zusammenschließen. Wir werden ihre Arbeit unterstützen, indem jedes Bündnis ein Kontingent z. B. von Bildungsschecks zur Weitergabe an benachteiligte Kinder und Jugendliche erhält.
Wir wollen die Kinderbetreuung weiter verbessern!
Wir wollen in der Kinderbetreuung weitere Maßnahmen für einen verbesserten qualitativen und quantitativen flexiblen Ausbau bei Trägervielfalt auch unter Einbeziehung von Tagespflege ergreifen und die Vernetzung mit anderen familienunterstützenden Angeboten im Sinne von Familienzentren und Mehrgenerationenhäusern intensivieren. Dazu gehört die Qualifikation von Tagespflegepersonen sowie Erziehern und bessere Rahmenbedingungen für Ausbildung und Beruf in Kooperation mit Ländern, Kommunen und Verbänden. Wir werden darauf hinwirken, dass sich Bund und Länder auf gemeinsame Eckpunkte der frühkindlichen Bildung, insbesondere auch der Sprachförderung, einigen. Wir begrüßen eine freiwillige Zertifizierung der Einrichtungen bei wissenschaftlicher Begleitung. Um qualifiziertes Personal zu gewinnen, wird eine Verbesserung der Rahmenbedingungen angestrebt. Kinderlärm darf keinen Anlass für gerichtliche Auseinandersetzungen geben. Wir werden die Gesetzeslage entsprechend ändern. Um die Attraktivität der Kindertagespflege zu erhöhen, wollen wir die Qualifikation der Tagespflegepersonen weiterentwickeln und schärfen. Die Anrechenbarkeit der erworbenen Qualifikation auf die Ausbildung in pädagogischen Berufen soll erreicht werden.
Wir wollen das bestehende Kinder- und Jugendhilfe auf den Prüfstand stellen!
Wir werden das Kinder- und Jugendhilfesystem und seine Rechtsgrundlagen im SGB VIII auf Zielgenauigkeit und Effektivität hin überprüfen. Wir wollen frühe, schnelle und unbürokratische Hilfezugänge durch hoch qualifizierte Leistungsangebote und den Abbau von Schnittstellenproblemen zwischen der Jugendhilfe und anderen Hilfesystemen erreichen. Dies gilt insbesondere bei Frühen Hilfen und bei Hilfen für junge Menschen mit Behinderungen. Wir werden die Qualität der Kinder- und Jugendhilfe überprüfen und gegebenenfalls Standards weiterentwickeln.
Wir wollen Wohnungsangebot für ältere Menschen optimieren!
Wir wollen Wohnraum und Infrastruktur alten-, generationengerecht und - wo sachgerecht - integrativ gestalten und die erforderlichen Service- und Hilfestrukturen auch in Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft ausbauen und weiterentwickeln. Eine entsprechende Aufnahme dieser Zusammenhänge in die Ausbildung von Architekten und Ingenieuren sowie Stadtplanern streben wir an.
Wir wollen die Kosten der Unterkunft für Hartz-IV-Empfänger transparenter & effizienter machen!
Wir werden auf der Basis der vorhandenen gesetzlichen Regelungen prüfen, die Energie- und Nebenkosten sowie ggf. die Kosten der Unterkunft zu pauschalieren. Dabei sind regionale Besonderheiten zu berücksichtigen. Wir wollen damit auch dazu beitragen, dass die Zahl der Prozesse in diesem Bereich zurückgeht und gleichzeitig Anreize für einen sparsamen Energieverbrauch setzen.
Wir wollen die flächendeckende medizinische Versorgung sicherstellen!
Die Sicherstellung der flächendeckenden und bedarfsgerechten medizinischen Versorgung ist uns ein zentrales gesundheitspolitisches Anliegen, das im Hinblick auf die demographische und gesellschaftliche Entwicklung noch an Bedeutung gewinnt. Der in manchen Regionen sich abzeichnenden Unterversorgung durch Ärztemangel und zunehmend längeren Wartezeiten muss wirksam begegnet werden. Dazu werden wir die Voraussetzungen schaffen, damit die Gemeinsame Selbstverwaltung die Bedarfsplanung zielgerichtet weiter entwickeln kann. Um der gemeinsamen Verantwortung für regionale Bedürfnisse und Strukturen besser gerecht zu werden, wollen wir fachliche Einwirkungsmöglichkeiten für die Länder prüfen. Dem in den nächsten Jahren drohenden Ärztemangel ist durch Abbau von Bürokratie und eine leistungsgerechte Vergütung wirksam auch durch folgende Maßnahmen zu begegnen:
gezielte Nachwuchsgewinnung und Förderung von Medizinstudierenden und Stärkung der Allgemeinmedizin in der Ausbildung,
Ausbau der Anreize und Mobilitätshilfen bei der Niederlassung von Ärzten in unterversorgten Gebieten und
Erweiterung der Delegationsmöglichkeiten ärztlicher und anderer Tätigkeiten zur Entlastung von Ärzten.
Wir wollen auch im ländlichen Raum leistungsfähige Krankenhäuser sichern!
Deutschland braucht leistungsfähige Krankenhäuser für eine hochwertige, innovative, flächendeckende und wohnortnahe Patientenversorgung. Dafür wollen wir die Grundlagen sichern und dazu beitragen, dass die Arbeit im Krankenhaus attraktiv bleibt. Dafür bedarf es effizienter Strukturen. Der Prozess einer besseren Verzahnung der Sektoren wird fortgesetzt. Dabei ist es unser Ziel das bestehende Belegarztsystem beizubehalten und zu stärken. Das Verfahren, das die Zulassung von Krankenhäusern zur ambulanten Versorgung bei hochspezialisierten Leistungen, seltenen Erkrankungen und Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen regelt, wird kritisch überprüft und gegebenenfalls präzisiert. Die Leistungsfähigkeit der Krankenhäuser in den Regionen muss bei verlässlicher Investitionsfinanzierung gewahrt bleiben. Das DRG-System begreifen wir als lernendes System. Es soll in seinen Auswirkungen weiter beobachtet und, wo notwendig, weiterentwickelt werden. Ein großer Augenmerk gilt dabei auch der Notfallversorgung. Bundeseinheitliche Preise lehnen wir ab.
Wir wollen das Rettungswesen weiter stärken!
Deutschland ist mit seinem Bevölkerungsschutz, der auf den Kompetenzen und Ressourcen des Bundes, der Länder, der Kommunen und Hilfsorganisationen aufbaut, gut aufgestellt. Diejenigen, die sich in Feuerwehren, Hilfsorganisationen, Rettungsdiensten und im THW aufopfernd und unentgeltlich für die Sicherheit ihrer Mitmenschen einsetzen, müssen dauerhaft unterstützt werden. Wir werden das Straßenverkehrsgesetz zugunsten der bei den Freiwilligen Feuerwehren, den Rettungsdiensten und den technischen Hilfsdiensten ehrenamtlich tätigen Bürger weiter verbessern.
CDU und CSU sind die Kommunalparteien. Auch deshalb sind wir uns bewusst, dass die im Koalitionsvertrag beschlossenen Steuererleichterungen auch die Kassen von Landkreise, Städte und Gemeinden belasten wird. Bund und die Länder tragen gerade beim größten Bereich der Steuerentlastungen – im Einkommensteuerbereich – jeweils 42,5 Prozent. Immerhin 15 Prozent der Steuerausfälle werden von Städten und Gemeinden zu schultern sein, was für viele eine große Herausforderung darstellen wird. Aus meiner Sicht ist es deshalb umso wichtiger, dass die im Koalitionsvertrag vereinbarte Kommission zur Neuordnung der Gemeindefinanzen zügig ein Ergebnis vorlegt und wir auf dieser Basis dauerhaft den Rahmen für eine angemessene Finanzausstattung von Landkreisen, Städten und Gemeinden vereinbaren. Bis dahin müssen wir die Lasten der Wirtschaftskrise gemeinsam schultern und diese nach der Leistungsfähigkeit verteilen. Ich lade Sie dazu ein, mit mir diesen schwierigen Weg zu gehen und aktiv dazu beitragen, dass in unserem Land ein breiter Aufschwung einsetzt!
Mit den besten freundlichen Grüßen verbleibe ich
Ihr
Alois K a r l
Bundestagsabgeordneter
Bild: Bundeskanzlerin Angela Merkel bei einer Rede im Deutschen Bundestag. Quelle & Copyright: Markus Hammes