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MdB Alois Karl zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit der verkaufsoffenen Adventssonntage in Berlin

Amberg-Sulzbach-Neumarkt (01. Dezember 2009) – Bundestagsabgeordneter Alois Karl (CSU) begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, welches die Ladenöffnung an allen vier Adventssonntagen in Berlin für verfassungswidrig erklärt hat. Der Erste Senat unter Vorsitz von Hans-Jürgen Papier begründete seine Entscheidung vor allem mit dem vom Grundgesetz garantierten Schutz der Sonntagsruhe, aber auch dem Grundrecht auf Religionsfreiheit.

„Der Sonntag als arbeitsfreier Tag ist ein wichtiger Bestandteil unserer christlich geprägten Gesellschafts- und Wertekultur“, sagte Alois Karl. „Ich bin froh, dass durch dieses Urteil des Bundesverfassungsgerichts der schleichenden Gleichsetzung von Werktag und Sonntag endlich ein Riegel vorgeschoben worden ist. Die Aufweichung des Schutzes unserer Sonn- und Feiertage, wie es SPD und Die Linke in Berlin betrieben haben, sind mit unserem Grundgesetz nicht vereinbar.“

Der Wahlkreisabgeordnete für Amberg-Sulzbach-Neumarkt betont: „Das Grundbedürfnis der Menschen nach Ruhe und Besinnung muss Vorrang haben vor dem reinen Streben nach Profit.“ Sonn- und Feiertage seien wichtig zur persönlichen Erholung und zur Teilhabe am sozialen Leben. „Das Urteil stärkt somit die verfassungsrechtlich verankerte Tradition, die Arbeitnehmer und ihre Familien vor Ausbeutung zu schützen.“

(Foto: AOK-Mediendienst)