Berlin-Ticker MdB Alois Karl, Nr. 76 vom 15.01.2010
Bundeskanzlerin Merkel empfing zwei Sternsinger-Gruppen aus dem Wahlkreis
Große Ehre für jeweils vier Sternsinger aus Rieden/Vilshofen und Pölling/Holzheim: Sie sind am 4. Januar in Berlin von Bundeskanzlerin Angela Merkel empfangen worden. Vanessa und Benjamin Gramm sowie Florian Liebeskind, Manuel Kraus und ihre Begleiterin Heike Liebeskind vertraten die Diözese Regensburg, Nadine Eberl, Anna Bauer, Christoph Wilhelm, Johannes Mederer und ihre Begleiterin Marianne Graf waren die Abgesandten der Diözese Eichstätt. Jeder der Jugendlichen durfte dann der Bundeskanzlerin kurz die Hand schütteln. Anschließend waren unsere Stern-singer gefragte Leute: Gleich von mehreren Radio- und Fernsehsendern wurden sie inter-viewt und nach ihren Eindrücken befragt.
Zum Jahresbeginn, liebe Leserinnen und Leser, möchte ich Sie in einer Übersicht über die wesentlichen Änderungen und Neuregelungen informieren, die zum 1. Januar 2010 wirksam geworden sind:
Arbeitsmarkt: Kurzarbeitergeld wird auf 18-monatige Bezugsfrist verlängert
Der Bezug von Kurzarbeitergeld wird auf bis zu 18 Monate verlängert. Den Arbeitgebern, die im Vertrauen auf eine Verbesserung ihrer wirtschaftlichen Situation keine Entlassungen vornehmen, wird Planungssicherheit gegeben. So können Arbeitsplätze gerettet und wertvolle Kenntnisse, Kompetenzen und Erfahrungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gesichert werden. Ohne eine neue Regelung würde die Bezugsfrist für Kurzarbeit, die in 2010 begonnen wird, entsprechend der gesetzlichen Regelung lediglich maximal sechs Monate betragen. Die Verlängerung auf 18 Monate gilt für Betriebe, die mit der Kurzarbeit 2010 beginnen. Für Betriebe, die mit der Kurzarbeit schon 2009 begonnen haben, gilt eine Bezugsfrist von 24 Monaten.
Erbschaftssteuer: Nahe Verwandte werden nun deutlich entlastet
Bei der Erbschaftsteuerreform 2008 wurde für Personen der Steuerklasse II (Geschwister, Nichten und Neffen) zwar der Freibetrag von 10.300 Euro auf 20.000 Euro erhöht, die Steuersätze in der Steuerklasse II aber denen der Steuerklasse III gleichgestellt. Nun haben wir auch in der Steuerklasse II familiengerechte Steuersätze geschaffen: Sie wurden deutlich herabgesetzt und bewegen sich zwischen 15 % (statt 30 %) und 43 % (statt 50 %).
Krankenkassenbeiträge: Nun voll von der Steuer absetzbar
Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung können bis zu bestimmten Grenzen von der Steuer voll abgesetzt werden. Arbeitnehmer werden damit um rund 9,5 Milliarden Euro pro Jahr entlastet. So sind Beiträge für die Arbeitslosen-, Haftpflicht-, Unfall- und Berufsunfähigkeits-Versicherung weiter absetzbar, sofern die künftigen Höchstbeträge für Vorsorgeaufwendungen durch die Beiträge noch nicht ausgeschöpft sind.
Familien: Kinderfreibetrag und Kindergeld werden spürbar erhöht
Zur steuerlichen Entlastung und Förderung von Familien mit Kindern hat die schwarz-gelbe Koalition die Kinderfreibeträge von 6.024 Euro auf 7.008 Euro angehoben und zugleich auch das Kindergeld für jedes zu berücksichtigende Kind um 20 Euro erhöht. Das Kindergeld beträgt monatlich für erste und zweite Kinder jeweils 184 Euro, für dritte Kinder 190 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind jeweils 215 Euro. Von dieser Maß-nahme profitieren zielgenau gerade die Bezieher unterer und mittleren Einkommen: Von dieser Gesamt-entlastung von 4,6 Milliarden Euro entfallen 4,2 Milliarden Euro unmittelbar auf die Anhebung des Kindergelds.