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Berlin-Ticker MdB Alois Karl, Nr. 80 vom 12.02.2010

Hartz-IV-Regelsätze: Das Lohnabstandsgebot muss weiter eingehalten werden

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts diese Woche hat Klarheit geschaffen: Die Richter haben nicht geurteilt, dass die Hartz-IV-Regelsätze für Leistungsbezieher zu niedrig wären. Die von Rot-Grün 2004 und 2005 eingeführten Maßnahmen wurden für verfassungswidrig erklärt, weil sie nach Ansicht der Verfassungsrichter zu willkürlich ermittelt seien und sich nicht am tatsächlich ermittelten Bedarf nachvollziehbar orientieren würden. Der konkrete Einzel-fallbedarf müsse stärker berücksichtigt werden. Das Bundesverfassungsgericht bemängelte besonders, dass der Bedarf der Kinder ungenügend ausgeprägt sei. Dieser hat sich „an kindlichen Entwicklungs-phasen auszurichten an dem, was für die Persönlich-keitsentfaltung eines Kindes erforderlich ist“. In den Regelsätzen für Kinder wurde für den Bereich der Bildung bisher kein eigener Prozentsatz berücksichtigt. Es muss nun genau definiert werden, wie hoch der Kinderbedarfssatz für die soziale Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ist. Dabei ist der Blick auch stärker auf Sachleistungen, wie beispielsweise Nachhilfe, Sportunterricht, Ausstattung für den Schulunterricht und warmes Schulessen zu richten. Im Urteil steht auch, dass das so genannte Schulstarterpaket in Höhe von 100 Euro ein willkürlicher Betrag sei. Wir brauchen künftig für jede Bedarfsgemeinschaft einen eigens berechneten Regelsatz, der nachvollziehbar ist. Ich bin mir sicher, dass Bundesministerin Ursula von der Leyen eine neue Form der Be-rechnung vorlegen wird, die diesen Anforderungen gerecht wird. Klar ist für mich aber auch, dass das Lohn-abstandsgebot, nach dem der Erwerbstätige mehr bekommen soll als ein Transferempfänger, auch in Zukunft gewahrt bleiben muss. Denn grundsätzlich ist es am besten, Menschen in finanziell schwierigen Verhältnissen in die Lage zu versetzen, ihr Leben zu meistern, indem sie sich die finanzielle Grundlage ihres Lebens erarbeiten.

Afghanistan-Strategiewechsel schafft Voraussetzungen für „Übergabe in Verantwortung“

In dieser Woche wurde der Antrag der Bundesregierung zur Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte am Einsatz der Internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe in Afghanistan in den Deutschen Bundestag eingebracht. Durch das neue Mandat wird sich der militärische Beitrag Deutschlands künftig noch stärker als bisher auf die Ausbildung der afghanischen Sicherheitskräfte und den Schutz der afghanischen Bevölkerung konzentrieren. Dazu werden die Obergrenzen auf 5.350 Soldaten angehoben, wovon 350 Soldaten als flexible Reserve vorgehalten werden. Damit passt die Bundesregierung das Mandat den Ergebnissen der Londoner Konferenz vom 28. Januar an. Dort hat die internationale Staatengemeinschaft einen Strategiewechsel mit dem Ziel beschlossen, die Voraussetzungen für eine „Übergabe in Verantwortung“ zu schaffen. Deutschland wird das zivile Engagement für Afghanistan nahezu verdoppeln: Bis 2013 fließen jährlich 430 Millionen Euro in neue Straßen, Schulen und andere Projekte. Doch unser Engagement wird nur dann erfolgreich sein, wenn auch die dortige Regierung ihren Beitrag leistet. Deshalb war es wichtig, dass Präsident Karsai zugesagt hat, für Fortschritte in den Bereichen Regierungsführung, Menschenrechte und bei Korruptionsbekämpfung zu sorgen.

Die Zahl der Woche

Dank flexibler Arbeitszeiten und durch Kurzarbeit sind in Deutschland 2009 rund 1,2 Millionen Jobs gesichert worden (Quelle: Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung). Die Zahl der Kurzarbeiter stieg im vergangenen Jahr deutlich an und lag im Schnitt über einer Million. Bei ihnen fiel gut ein Drittel der normalen Arbeitszeit aus. Trotzdem: Der Kurzarbeiter ist auch während der Krise weiter in Arbeit und nicht arbeitslos. So betrachtet haben sich unsere Anstrengungen auf dem Gebiet des Arbeitsmarktes wirklich gelohnt!

Mit freundlichen Grüßen aus Berlin

Ihr

Alois K a r l
Bundestagsabgeordneter