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Berlin-Ticker MdB Alois Karl, Nr. 82 vom 25.02.2010


Stromgewinnung aus Photovoltaik-Anlagen lohnt sich auch weiterhin

Die Koalitionsparteien von CDU, CSU und FDP haben am 23. Februar 2010 ein Konzept zur künftigen Förderung von Photovoltaik (PV) vereinbart. Über dessen Inhalte möchte ich Sie in dieser Extra-Ausgabe des „Berlin-Tickers“ informieren und alle wichtigen Änderungen zusammenfassen.

Ein zentrales Anliegen ist, durch Reduzierung der unnötig hohen Kosten der Förderung der Photovoltaik die Belastungen der Verbraucher (ca. 35 Milliarden Euro waren es alleine für die im Jahr 2008 installierten PV-Anlagen) zu verringern. Die Solarstromgewinnung wird auch aber weiterhin ein lohnendes Geschäft bleiben. Denn die Kosten für PV-Anlagen sind allein im zurückliegenden Jahr 2009 massiv um rund 30 Prozent gesunken.

Bundesumweltminister Norbert Röttgen hatte sich bei seinem ersten Entwurf strukturell an den Forderungen der CSU orientiert, die wir auf unserer Klausurtagung im Januar beschlossen hatten. In den vergangenen Tagen ist es uns gelungen, den Entwurf in wichtigen Teilen noch zu verbessern. Das betrifft vor allem die Planungssicherheit: Wir haben erreicht, dass die neuen Fördersätze für Dachanlagen zum 1. Juli 2010 in Kraft treten. Freiflächenanlagen, die innerhalb bereits beschlossener Bebauungspläne mit Photovoltaik-Sondergebieten errichtet werden, erhalten die jeweiligen Fördersätze, wenn der Beschluss über den Bebauungsplan noch vor dem 1. Januar 2010 erfolgt ist und die Anlage vor dem 1. Januar 2011 in Betrieb genommen wird.

Folgende Eckpunkte für die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wurden im Koalitionsausschuss vereinbart:

- Als Ausbau-Ziel bei Photovoltaik-Anlagen wurden 3500 Mega-Watt jährlich festgelegt. Dies ist gegenüber dem EEG 2009 mehr als eine Verdoppelung – und zeigt die Entschlossenheit der Koalition, den Weg in das Zeitalter der regenerativen Energien zügig zu gehen. Die Höhe der Degression der Vergütungssätze verändert sich ab 2011 in Abhängigkeit vom Erreichen bzw. Überschreiten des Ausbau-Ziels: Beim Überschreiten wird die jährliche Vergütung zusätzlich reduziert, bei Nichterreichen wird die Vergütung weniger stark abgesenkt. Der Beobachtungszeitraum zur Festlegung des Ziel-Korridors wird auf den Zeitraum von Juni bis September 2010 festgelegt.

- Bei Dach- und Fassadenflächen erfolgt nun eine einmalige Absenkung der Einspeisevergütung um 16 % ab 1. Juli 2010.

- Bei Freiflächen (außer den Konversionsflächen) wird die Einspeisevergütung zum 1. Juli 2010 einmalig um 15 % gesenkt. Neu ist folgendes: Um für die weitere technische Entwicklung und den Export vernünftige Optionen für Freiflächenanlagen zu erhalten, erweitern wir die Förderung noch auf Anlagen, die auf bestehenden Gewerbeflächen sowie auf Flächen an Autobahnen und Schienenwegen errichtet werden.

- Bei Konversionsflächen wird die Einspeisevergütung nur um 11 % gesenkt wegen möglicher Belastung durch Altlasten.

- Die im Gesetz bereits vorgesehene reguläre Absenkung der Vergütung (Degression) wird für Dach-, Fassaden- und Freiflächen für das Jahr 2010 um jeweils 1 % erhöht. Damit liegt die jährliche reguläre und zusätzliche Abschmelzung der Einspeisevergütung bei rund 10 %.


Bei folgendem jährlichen Zubau von Photovoltaikleistung erfolgen dementsprechend zusätzliche Ab- bzw. Zuschläge zur Einspeisevergütung:

Degressionsminderung Zubau
< 1500 MW + 7,5 %
< 2000 MW + 5 %
< 2500 MW + 2,5 %

Degressionssteigerung ab 2011: Zubau
> 3500 MW - 2 %
> 4500 MW - 4 %
> 5500 MW - 6 %

Degressionssteigerung ab 2012: Zubau
> 3500 MW - 3 %
> 4500 MW - 6 %
> 5500 MW - 9 %


- Um Konkurrenzsituationen mit landwirtschaftlicher Nutzung zu vermeiden, gibt es für Solarstromanlagen auf Ackerflächen, die nach dem 1. Juli 2010 ans Netz gehen, keine Einspeisevergütung mehr. Sollte bereits vor dem 1. Januar 2010 ein gültiger Bebauungsplan vorgelegen haben, der den Bau von Photovoltaik-anlagen vorsieht, dann verlängert sich diese Frist bis zum 31. Dezember 2010. Wer noch im Jahr 2010 Photovoltaikanlagen auf Äckern errichtet und anschließt aufgrund eines Bebauungsplanes, der vor dem 1. Januar 2010 bestandskräftig war, der erhält noch eine Einspeisevergütung.

- Deutlich erhöht wird der Vorteil beim Eigenverbrauch des Solarstroms: Wer seinen selbst erzeugten Solarstrom tatsächlich auch selbst nutzt, bekommt hierfür eine Förderung von 8 Cent – bislang gab es nur 3,5 Cent. Die Voraussetzung hier ist eine maximalen Anlagengröße von 0,8 MW. Dies gilt zunächst nur bis zum 31. Dezember 2011. Dann findet die nächste reguläre Überprüfung des EEG statt.


Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte und verbleibe

mit freundlichen Grüßen aus Berlin

Ihr

Alois K a r l
Bundestagsabgeordneter