Alois Karl, Bundestagsabgeordneter - Deutschland erfolgreich bewegen. Zukunft gestalten.
 
Kontakt | Impressum | Login

„Google Street View“: Widerspruch ist möglich

Das Unternehmen „Google“ möchte detaillierte Bilder von Häusern und Straßenzügen ins Netz stellen. Das Bundesverbraucherschutzministerium empfiehlt allen Bürgern, die eine Veröffentlichung ablehnen, vorsorglich von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen, damit die Fotos nicht im Internet publiziert werden können. Das BMELV stellt Ihnen ein Musterschreiben dafür zur Verfügung, welches Sie hier als Download erhalten.

„ Google“ hat zugesagt, die Öffentlichkeit über geplante Kamerafahrten zu informieren und Widersprüche Betroffener auch schon vor der Veröffentlichung zu berücksichtigten, indem Bilder unkenntlich gemacht werden.