Berlin-Ticker MdB Alois Karl, Nr. 88 vom 01.04.2010
Umfangreiches Arzneimittel-Sparpaket beendet das Preis-Diktat der Pharma-Unternehmen
Die Zeiten, in denen Pharma-Unternehmen die Preise für neue Arzneimittel alleine bestimmen können, sind vorbei: Die christlich-liberale Koalition hat sich darauf verständigt, dieses Monopol künftig einzugrenzen. Das war bei stetig steigenden Ausgaben für Medikamente und stetig wachsenden Renditen der großen Pharmakonzerne auch notwendig.
Bereits in meiner Rede im Deutschen Bundestag vor rund zwei Wochen habe ich als Berichterstatter des Haushaltsausschusses für den Gesundheits-Etat gefordert, dass die Monopolstellung der Pharmaindustrie bei der Gestaltung der Preise für Arzneimittel gebrochen werden muss. Ich glaube, dass das von Gesundheitsminister Rösler (FDP) bezifferte Einsparvolumen von mindestens 1,5 Milliarden Euro pro Jahr ein guter Anfang ist. Es wurde die wichtige Balance zwischen Innovationsfähigkeit und Bezahlbarkeit gefunden: Künftig müssen die Pharma-Unternehmen den Nutzen für alle neuen Arzneimittel (Foto: DAK) nachweisen. Können sie keinen Zusatznutzen nachweisen, so wird das Präparat innerhalb von 12 Monaten einer Festbetragsgruppe zugeordnet. Gibt es einen Zusatznutzen, muss der Hersteller in Preisverhandlungen mit dem Spitzenver-band der gesetzlichen Krankenversicherung, die die Kosten letztlich tragen, eintreten. Ohne Einigung setzt eine Schiedsstelle innerhalb von 12 Wochen anhand internationaler Vergleichspreise den Preis fest.
Im Gesetzentwurf enthalten ist auch eine Neuregelung des Fest-betragssystems für Generika, also nicht patentgeschützten Arzneimitteln. So wird für Rabattverträge im Generika-Markt künftig das Kartellrecht gelten. Es soll vermieden werden, dass durch zu niedrige Festbeträge günstige Mittel vom Markt genommen werden. Während der Gesetzesentwurf von den Krankenkassen begrüßt wird, droht die Pharmalobby mit Stellenabbau. Doch wir dürfen uns von diesen Einschüchterungsmaßnahmen nicht erpressen lassen: Die Patienten sollen die besten Medikamente erhalten, die es gibt – zu fairen Preisen!
Jobcenter-Reform: Die Grundgesetz-Änderung stärkt Städte und Landkreise
Die Führung der christlich-liberalen Regierungskoalition hat sich mit der SPD-Spitze auf eine Grundgesetzänderung geeinigt, die die Betreuung von Langzeitarbeitslosen deutlich verbessert. Denn jetzt können sich die Arbeitsagenturen und die Kommunen weiterhin gemeinsam Arbeitssuchender annehmen. Zudem wird das Modell der ‚Optionskommune‘ ausgeweitet. Künftig können sogar noch mehr Städte und Landkreise ihre Lang-zeitarbeitslosen alleinverantwortlich betreuen. Das ist sinnvoll, weil diese besser auf regionale Begebenheiten eingehen können. Diese Erhöhung der ‚Optionskommunen‘ von 69 auf 110 ist der Verdienst der christlich-liberalen Bundesregierung. Hier hat sie sich gegen die SPD, deren Zustimmung zur Grundgesetzänderung notwendig ist, durchgesetzt.
Die von der SPD ursprünglich vorgeschlagene Gründung von mehr als 370 neuen Behörden und die damit verbundene ungeheure Bürokratie haben wir verhindert. Eine Reform der Jobcenter war durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes notwendig geworden, das die unter Rot-Grün getroffene Regelung zur Zusammenarbeit von Bund und Kommunen bei der Unterstützung von Langzeitarbeitslosen für verfassungswidrig erklärt hat.
Der von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen erarbeitete Entwurf einer Grundgesetzänderung ermöglicht auch künftig die Vermittlung und Betreuung von Arbeitssuchenden aus einer Hand. Damit herrscht Klarheit und Sicherheit für die Langzeitarbeitslosen, ihrer Familien sowie für die Mitarbeiter in den Jobcentern. Die CSU-Landesgruppe hat hohen Wert auf eine Ausweitung der Spielräume für alle Kommunen gelegt. Künftig wird jede vierte Kommune den Weg der ‚Optionskommunen‘ einschlagen können.