Berlin-Ticker MdB Alois Karl, Nr. 92 vom 06.05.2010
Stromgewinnung aus Photovoltaik-Anlagen lohnt sich auch weiterhin
Die Regierungskoalition aus CDU, CSU und FDP hat in dieser Woche im Deutschen Bundestag Veränderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) beschlossen. Über die künftige Förderung von Photovoltaik (PV) möchte ich Sie in dieser Extra-Ausgabe des „Berlin-Tickers“ informieren.
Ein zentrales Anliegen ist, durch Reduzierung der unnötig hohen Kosten der Förderung der Photovoltaik die Belastungen der Verbraucher (ca. 35 Milliarden Euro waren es alleine für die im Jahr 2008 installierten PV-Anlagen) zu verringern.
Die Solarstromgewinnung wird auch aber weiterhin ein lohnendes Geschäft bleiben. Denn die Kosten für PV-Anlagen sind allein im zurückliegenden Jahr 2009 massiv, nämlich um rund 30 Prozent gesunken. Erwartungen von zweistelligen Renditen können meiner Meinung nach nicht die Basis für eine zeitlich unbegrenzte staatliche Festlegung der garantierten Einspeisevergütungen sein.
Bundesumweltminister Norbert Röttgen orientierte sich bei seinem ersten Entwurf an den Forderungen der CSU, die wir auf unserer Klausurtagung im Januar beschlossen hatten. In den vergangenen Tagen ist es uns erneut gelungen, den Entwurf in wichtigen Teilen nochmals zu verbessern. Das betrifft vor allem die Planungssicherheit.
Folgende Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wurden beschlossen:
• Als Ausbau-Ziel bei Photovoltaik-Anlagen wurden 3500 Mega-Watt jährlich festgelegt. Dies ist gegenüber dem EEG 2009 mehr als eine Verdoppelung – und zeigt die Entschlossenheit der Koalition, den Weg in das Zeitalter der regenerativen Energien zügig zu gehen. Die Höhe der Degression der Vergütungssätze verändert sich ab 2011 in Abhängigkeit vom Erreichen bzw. Überschreiten des Ausbau-Ziels: Beim Überschreiten wird die jährliche Vergütung zusätzlich reduziert, bei Nichterreichen wird die Vergütung weniger stark abgesenkt. Der Beobachtungszeitraum zur Festlegung des Ziel-Korridors wird auf den Zeitraum von Juni bis September 2010 festgelegt.
• Bei Dach- und Fassadenflächen erfolgt nun eine einmalige Absenkung der Einspeisevergütung um 16 % ab 1. Juli 2010.
• Bei Freiflächen (außer den Konversionsflächen) wird die Einspeisevergütung zum 1. Juli 2010 einmalig um 15 % gesenkt. Neu ist folgendes: Um für die weitere technische Entwicklung und den Export vernünftige Optionen für Freiflächenanlagen zu erhalten, erweitern wir die Förderung noch auf Anlagen, die auf bestehenden Gewerbeflächen sowie auf Flächen an Autobahnen und Schienenwegen errichtet werden.
• Bei Konversionsflächen wird die Einspeisevergütung nur um 11 % gesenkt wegen möglicher Belastung durch Altlasten.
• Die im Gesetz bereits vorgesehene reguläre Absenkung der Vergütung (Degression) wird für Dach-, Fassaden- und Freiflächen für das Jahr 2010 um jeweils 1 % erhöht. Damit liegt die jährliche reguläre und zusätzliche Abschmelzung der Einspeisevergütung bei ca. 10 %.
Bei folgendem jährlichen Zubau von Photovoltaikleistung erfolgen dementsprechend zusätzliche Ab- bzw. Zuschläge zur Einspeisevergütung:
• Um Konkurrenzsituationen mit landwirtschaftlicher Nutzung zu vermeiden, gibt es für Solarstromanlagen auf Ackerflächen, die nach dem 1. Juli 2010 ans Netz gehen, keine Einspeisevergütung mehr. Sollte bereits vor dem 25. März 2010 – dem Tag der 1. Lesung des Gesetzentwurfes im Deutschen Bundestag – ein Satzungsbeschluss für einen Bebauungsplan vorgelegen haben, der den Bau von Photovoltaik-anlagen vorsieht, dann verlängert sich diese Frist bis zum 31. Dezember 2010 mit der ursprünglichen Förderhöhe. (Der bisherige Gesetzentwurf sah als Datum den 1. Januar 2010 vor. Auf Drängen der CSU-Landesgruppe wurde diese Frist jedoch bis zum 25. März 2010 verlängert. Mit dieser Regelung wird nun das berechtigte Interesse von Anlagenbetreibern, die im Vertrauen auf die geltende Rechtslage Planungen voran-getrieben haben, ausreichend geschützt.)
• Deutlich erhöht wird der Vorteil beim Eigenverbrauch des Solarstroms: Wer mehr als 30 % seines selbst erzeugten Solarstroms tatsächlich auch selbst nutzt, bekommt hierfür eine Förderung von 8 Cent. Bis zur Höhe von 30 % bleibt es bei dem bisherigen Vorteil von 3,6 Cent. Die Voraussetzung hier ist eine maximalen Anlagengröße von 0,5 MW. Dies gilt zunächst nur bis zum 31. Dezember 2011. Dann findet die nächste reguläre Überprüfung des EEG statt.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen aktuellen Informationen weiterhelfen konnte und verbleibe