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Marktanreizprogramm: Sperre aufgehoben

Berlin / Amberg / Neumarkt (07. Juli 2010) – Bundestagsabgeordneter Alois Karl begrüßt die Aufhebung der Ausgaben-Sperre, von der das Marktanreizprogramm(MAP) betroffen war. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages, dem der Neumarkter CSU-Politiker angehört, hat am heutigen Mittwoch finanzielle Mittel in Höhe von 115 Millionen Euro für die Förderung von Einzelmaßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien freigegeben.

Zu diesem Thema waren im Abgeordnetenbüro zahlreiche Briefe, E-Mails und Anrufe von Bürgern aus dem Wahlkreis eingegangen, denn von der Sperre sind unter anderem die Investitionszuschüsse für Solarkollektoren, Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse bis 100 KW und effiziente Wärmepumpen betroffen. „Ich begrüße es außerordentlich, dass die Sperre für dieses sinnvolle und erfolgreiche Programm aufgehoben worden ist“, betont MdB Karl. „Nun haben Investoren, Anbieter und Handwerker aus unserer Region Planungssicherheit.“

Im Mai hatte das Finanzministerium die Mittel gesperrt. Bis zu diesem Zeitpunkt waren schon mehr als 300 Millionen Euro an Förderung bewilligt worden, die etwa 2,8 Milliarden Euro an Investitionen ausgelöst haben. Das Marktanreizprogramm gilt deshalb als ein erfolgreiches Konjunkturpaket, das Handwerkern und Mittelständlern enorm geholfen hat.

Das Programm soll bis 2014 weitergeführt werden. Allerdings weist der Bundestagsabgeordnete darauf hin, dass die Förderung von Einzelmaßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien in den kommenden Jahren zurückgefahren werden muss. Nach dem Regierungsentwurf für den Haushalt 2011 ist der Titel mit 380 Millionen Euro eingeplant. Aufgrund der Konsolidierung des Bundeshaushalts bis 2014 sind weitere Absenkungen auf 340 Millionen Euro vorgesehen.

Die Bedingungen für die jetzt freigegeben Mittel werden für Anträge nach der Sperre im Mai geändert: So werden keine Anlagen in Neubauten mehr gefördert, da es für sie ohnehin eine gesetzliche Pflicht zum Einsatz von Öko-Wärme gibt. Auch Solarkollektoren, die ausschließlich zur Erzeugung von Warmwasser dienen, bekommen keine Förderung mehr. Anträge nach dem 3. Mai müssen nun nach den neuen Bedingungen erneut gestellt werden.