"Google Street View": MdB Alois Karl rät zum Widerspruch
Amberg / Neumarkt (17. August 2010) – Bundestagsabgeordneter Alois Karl (CSU) rät allen Bürgern, die keine öffentliche Darstellung ihrer Wohnung oder ihres Hauses bei „Google Street View“ möchten, zum Widerspruch: „Ich selbst werde ‚Google‘ verbieten, die Bilder meines Hauses bei ‚Street View‘ zu veröffentlichen. Und das rate ich auch jedem Mieter und Hauseigentümer in meinem Wahlkreis.“
Am gestrigen Montag hat die Widerspruchsfrist begonnen, die „Google“ für seinen Straßenbilder-Dienst einräumt. Doch nicht nur die Bewohner der 20 deutschen Städte, die bei „Google“ noch in diesem Jahr ans Netz gehen sollen, können von dem Internet-Konzern verlangen, dass ihr Wohnhaus oder ihre Wohnung nicht ins Internet gestellt wird. „Auch wenn unter den 20 ersten von ‚Google‘ freigeschalteten Städten keine Stadt oder Gemeinde aus unserem Wahlkreis betroffen sein wird, ist ein Widerspruch dennoch sinnvoll“, betont MdB Alois Karl. „Solche Aufnahmen haben nämlich bereits in allen Landkreisen und kreisfreien Städten stattgefunden. Hier gilt es ein deutliches Zeichen gegen das einseitige Vorgehen von ‚Google‘ zu setzen. Eigentlich sollte ‚Google‘ zuerst die Zustimmung der Betroffenen einholen, bevor der 3D-Stadtplandienst freigeschaltet wird."
„Bei aller Euphorie über die Möglichkeiten des Internets dürfen wir die Themen Sicherheit und Persönlichkeitsschutz nicht vernachlässigen“, mahnt MdB Karl. Er war in der zurückliegenden Wahlperiode als Mitglied des Innenausschusses Berichterstatter für den Bereich Datenschutz. „Meine damaligen datenschutzrechtlichen Bedenken sind noch lange nicht ausgeräumt“, sagt Alois Karl. „Es ist nicht geklärt, welche Daten wie und wo gespeichert und genutzt werden. Und niemand muss es hinnehmen, dass so detaillierte Abbildungen des eigenen Wohnhauses gespeichert und veröffentlicht werden. Deshalb sollte jeder, der eine öffentliche Darstellung nicht will, sein Recht auf Widerspruch geltend machen. Aus diesem Grund finden die Mitbürgerinnen und Mitbürger hier auf meiner Homepage einen vom Bundesverbraucherministerium veröffentlichten Musterbrief, mit dem sie ‚Google‘ die Speicherung und Verbreitung der Bilder untersagen können.“
Alois Karl hat zum Thema „Street View“ bereits vor Monaten klar Position bezogen: Schon im März dieses Jahres hatte der CSU-Politiker in seinem wöchentlichen Newsletter vor der Problematik gewarnt und ein vom Bundesverbraucherschutzministerium verfasstes Musterwiderspruchsschreiben zum Download auf seine Homepage gestellt.
„Schon jetzt kann der Benutzer – etwa bei ‚Google Maps‘ – von oben auf die Stadt und die einzelnen Gebäude schauen. Das halte ich für völlig ausreichend. Es ist aber etwas völlig anderes, wenn sehr detaillierte Fotos von Straßenzügen veröffentlicht werden, auf denen neben den Gebäuden und Gärten auch Passanten und Autos abgebildet werden.“
Alois Karl betont: „Gerade dem kontinuierlichen Druck unserer Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner ist es zu verdanken, dass es bei uns – in Gegensatz zu den meisten anderen Ländern – überhaupt eine so intensive Debatte über mangelnde Privatsphäre und Datenschutz bei ‚Street View‘ gibt.“