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In erster Lesung wurde am Donnerstag das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Erweiterung des Euro-Rettungsschirmes beraten. Aus diesem Grund möchte ich Sie in diesem Extra-Newsletter darüber informieren, wie hoch die maximale Haftung Deutschlands ist und welche Auszahlungen Deutschland schon zugesagt hat beziehungsweise welche bereits erfolgt sind.
In der zweiten Hälfte dieser Legislaturperiode stehen wir vor einer gewaltigen Herausforderung!
Nachdem es uns gelungen ist, den Euro trotz der massiven Turbulenzen auf den Finanzmärkten in den vergangenen Monaten stabil zu halten, müssen wir jetzt mit Nachdruck grundlegende Reformen für Europa in Angriff nehmen.
Die Vereinbarung von Bundeskanzlerin Angela Merkel und dem französischen Staatspräsidenten Nicolas Sarkozy, in den restlichen 16 Staaten der Euro-Zone jeweils eine Schuldenbremse nach deutschem Vorbild einführen zu sollen, gleicht in der Tat einer Revolution! Bereits nach zwei Wochen hat sie einen gewaltigen politischen Sog entfacht: Spanien hat sich schon bereit erklärt, in seiner Verfassung eine Schuldenbremse zu verankern, jetzt auch Italien und Portugal, und weitere Länder werden der deutschen, von der Bundeskanzlerin geprägten umsichtigen Haushaltspolitik folgen. Dies ist für jedes Land ein enormer politischer Kraftakt!
Mit der EFSF (Europäische Finanzstabilisierungsfazilität) war im Mai 2010 ein zeitweiliger Rettungsschirm aufgespannt worden, der im Jahr 2013 durch den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) abgelöst werden soll (siehe „Berlin-Ticker“ Nr. 128 vom 01.04.2011). Die Erfahrungen der vergangenen Monate zeigen, dass die Schlagkraft der EFSF in bestimmten Punkten gestärkt werden muss. Anders als bisher soll die erweiterte EFSF künftig Anleihen kriselnder Euro Euro-Länder aufkaufen, vorsorglich auch Kredite verleihen und zudem Staaten Geld zu deren Bankenstützung bereitstellen können.
Um die zugesagten Mittel in Höhe von 440 Milliarden Euro auch tatsächlich ausleihen zu können, muss der Garantierahmen von 440 Milliarden auf 780 Milliarden erhöht werden. Deutschlands Anteil an den Bürgschaften beträgt bis zu 123 Milliarden – und nach der Erweiterung dann rund 211 Milliarden Euro. Der so genannte Gewährleistungsrahmen kann mit Einwilligung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages aber im Falle eines unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedarfs noch um bis zu 20 % überschritten werden. So könnte sich die maximale Haftung Deutschlands in Form von Garantien und Bürgschaften noch von 211 auf dann 262,2 Milliarden Euro erhöhen.
Das sind wahrlich gewaltige Summen. Gerade deshalb machen wir uns die Entscheidung nicht leicht. Deswegen werden wir die Beteiligungsrechte des Parlamentes auch selbst regeln. Dazu haben wir im Zuge des parlamentarischen Verfahrens einen eigenen Änderungsantrag eingebracht. Das Haushaltsrecht gilt nicht umsonst als das „Königsrecht“ des Parlaments, und das bleibt es auch künftig.
Wir Deutschen haben von der gemeinsamen Währung, dem Euro, so stark profitiert wie kein anderes Land in Europa. Deshalb müssen wir den Euro schützen und stützen. Dies tun wir gerade, indem wir diesen Rettungsschirm erweitern.
Die Hilfsmaßnahmen für andere Länder sind aber immer mit harten Auflagen versehen, nämlich jeweils einem strikten finanz- und wirtschaftspolitisches Reformprogramm. In der Europäischen Union und besonders in der Euro-Zone müssen die Mitgliedstaaten lernen, nach deutschem Vorbild nachhaltig und solide zu wirtschaften, damit sie wirtschaftlich stark und wettbewerbsfähig werden.
Mit freundlichen Grüßen aus Berlin
Ihr
Alois K a r l
Bundestagsabgeordneter
(Foto: Achim Melde)
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