Berlin-Ticker MdB Alois Karl, Nr. 147 vom 06.10.2011
Die Union hält Wort: Deutschlands Kommunen werden entlastet wie nie zuvor!
In der zurückliegenden Sitzungswoche haben wir ein wegweisendes Gesetz in den Deutschen Bundestag eingebracht, das die Finanzsituation der Kommunen entscheidend verbessern wird. Darin sagt der Bund zu, die Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung schrittweise und ab dem 1. Januar 2014 vollständig zu übernehmen. Für die Städte und Gemeinden in Deutschland bedeutet das eine großartige Entlastung, und dies in hohem Milliardenbereich!
Seit der Einführung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) zum 1. Januar 2003 sind die Kosten sprunghaft angestiegen. Sie haben sich mittlerweile fast verdreifacht auf jetzt 3,9 Milliarden Euro jährlich, und werden weiterhin deutlich ansteigen. Dies alles geht zu Lasten unserer Städte und Gemeinden!
Bereits in der zurückliegenden Legislaturperiode wurde deshalb die Bundesbeteiligung an der Grundsicherung deutlich erhöht. Rot-Grün hatte die Bundesbeteiligung gedeckelt, und wollte trotz ständig steigender Kosten nicht mehr zahlen als 409 Millionen Euro. Das haben wir zugunsten der Städte und Gemeinden radikal verbessert! Schon vor wenigen Jahren haben wir die Bundes-beteiligung erst auf 13 Prozent erhöht und haben sie bis heute schrittweise auf 16 Prozent gesteigert.
Mit dem jetzigen Gesetzentwurf von CDU/CSU und FDP zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen wird nun festgeschrieben, dass der Bund seine Beteiligung an den Ausgaben der Kommunen für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ab dem kommendem Jahr stark ausweitet:
Die Kostenübernahme beginnt
2012 mit 45 Prozent,
setzt sich fort 2013 mit 75 Prozent,
und beträgt ab 2014 dann 100 Prozent.
Mit der Initiative zu dieser gesetzlichen Änderung griff die christlich-liberale Koalition die Empfehlungen der Gemeindefinanzkommission auf. Diese Arbeitsgruppe, der auch ich angehört habe, erstellt Vorschläge für eine nachhaltige Festigung der kommunalen Haushalte.
Die finanziellen Größenordnungen, über die wir sprechen, sind gewaltig:
Schon bis 2015 entlastet der Bund die Städte und Gemeinden um 12,2 Milliarden Euro, bis 2020 liegt die Entlastung der Städte und Gemeinden bei mehr als 50 Milliarden Euro!
Solch eine dauerhafte Entlastung der Städte und Gemeinden in dieser Größenordnung – ohne Übertragung neuer Ausgabepflichten der Kommunen – ist in der Geschichte der Bundesrepublik einmalig!
Von der Entlastung, die die christlich-liberale Koalition nun auf den Weg gebracht hat, profitieren verstärkt diejenigen Kommunen, die unter besonders drängenden Finanzproblemen leiden. Für alle bringt die Gesetzesänderung nicht nur eine enorme finanzielle Entlastung mit sich. Vielmehr schaffen Union und FDP damit auch Planungssicherheit für die Wahrnehmung der kommunalen Aufgaben und Leistungen der nächsten Jahre.
Wir beheben somit einen weiteren Missstand, den uns die rot-grüne Bundesregierung hinterlassen hat. Die Altersgrundsicherung hatte Rot-Grün eingeführt und hatte die finanziellen Lasten auf die Kommunen übertragen, ohne für die notwendige Finanzierung zu sorgen. Unsere Bundesregierung stellt nun sicher, dass ab 2014 der Bund alleine die Kosten trägt – und zwar komplett. Damit leisten wir außerordentlich viel für die Finanzkraft unserer Städte und Gemeinden, und ich freue mich sehr, dass ich daran mitwirken konnte!