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Berlin-Ticker MdB Alois Karl, Nr. 152 vom 18.11.2011

Familienpflegezeit: Ein Meilenstein zur besseren Vereinbarkeit von Pflege und Beruf

CDU und CSU setzen sich mit Nachdruck für die Familien in unserem Land ein. Gleich zu Beginn der Wahlperiode haben wir durch eine deutliche Erhöhung des Kindergeldes und der Kinderfreibeträge ihre finanzielle Situation gestärkt. Mit dem Ausbau der Kindertagesbetreuung unterstützen wir ganz besonders berufstätige Eltern: Bis 2013 soll es für jedes dritte Kind unter drei Jahren einen Kita-Platz bzw. einen Platz bei einer Tagesmutter geben, insgesamt 750.000 Plätze. Wir stellen hierfür vier Milliarden Euro bereit. In der zurückliegenden Sitzungswoche haben wir im Deutschen Bundestag mit der Familien-pflegezeit ein weiteres Gesetz zur Stärkung der Familie verabschiedet.

Erwerbstätigen wird es ab 1. Januar 2012 ermöglicht, ohne große finanzielle Einbußen ihre Arbeitszeit zu verringern, um Zeit für die Pflege von Angehörigen zu haben. Dabei ist es uns gelungen, ein modernes Modell zu entwickeln, von dem alle profitieren: die Pflegenden und ihre pflegebedürftigen Angehörigen sowie die Arbeitnehmer und die Arbeitgeber – und das Ganze ohne Milliarden-ausgaben und ohne ungedeckte Schecks auf die Zukunft unserer Kinder.

Das Familienpflegezeitgesetz sieht vor, dass Beschäftigte ihre Arbeitszeit über einen Zeitraum von maximal zwei Jahren auf bis zu 50 Prozent reduzieren können, wenn sie einen Angehörigen pflegen – und das bei einem Gehalt von 75 Prozent des letzten Bruttoeinkommens. Zum Ausgleich müssen sie später wieder voll arbeiten, bekommen in diesem Fall aber weiterhin nur 75 Prozent des Gehalts – so lange, bis das Zeitkonto wieder ausgeglichen ist.

Um die Risiken einer Berufs- und Erwerbsunfähigkeit gerade für kleinere und mittlere Unternehmen zu minimieren, muss jeder Beschäftigte in der Familienpflegezeit eine entsprechende Versicherung abschließen. Die Prämien sind sehr gering. Damit durch die Lohngestaltung für die Arbeitgeber keine wesentlichen Belastungen entstehen, können sie zudem beim Bundesamt für Familie und zivilgesell-schaftliche Aufgaben (BAFzA) ein zinsloses Darlehen im Umfang der Lohnaufstockung beantragen.

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen wird deutlich verbessert

Der Deutsche Bundestag hat auch das – ebenfalls von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder vorgelegte – Bundeskinderschutzgesetz verabschiedet. Es ist das Ergebnis eines intensiven Austausches mit Fachleuten aus der Praxis und Wissenschaft, aus den Ländern, Kommunen und Verbänden. Es schafft die Voraussetzungen, Kinder besser vor Vernachlässigung und Misshandlung zu schützen. Insbesondere die verbindlichen Standards in der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Einsatz von Familienhebammen werden dazu beitragen.

Mit dem Bundeskinderschutzgesetz erreichen wir eine neue Qualität im Kinderschutz. Denn wir setzen nicht nur auf Einmischung, sondern gleichermaßen auf Vorbeugung. Wir stellen sicher, dass bundesweit Angebote für frühe Hilfen auf- und ausgebaut werden. Alle wichtigen Akteure im Kinderschutz – angefangen bei den Eltern über den Kinderarzt bis hin zum Jugendamt oder Familiengericht – werden in einem Netzwerk zum präventiven Schutz von Kindern zusammenwirken. Damit schaffen wir Hilfsangebote für Eltern vor und nach der Geburt sowie in den ersten Lebensjahren des Kindes. Wir wollen junge Eltern ermutigen, sich in dieser so zentralen Phase unterstützen zu lassen. Denn starke Eltern sind die beste Garantie für gesunde und glückliche Kinder!


Mit freundlichen Grüßen aus Berlin

Ihr

Alois K a r l
Bundestagsabgeordneter