Die zurückliegenden Sitzungswochen, liebe Leserinnen und Leser, waren stark geprägt von der Aufstellung und Verabschiedung des Bundeshaus- haltes 2012 einerseits sowie von unseren umfangreichen Bemühungen zur dauerhaften Stabilisierung des Euro. Gleichwohl haben wir noch eine ganze Reihe weiterer wichtiger Gesetzes- änderungen beschlossen, über welche ich Sie in diesem „Berlin-Ticker“ kurz informieren möchte.
Telefon-Hotlines: Die Wartezeit ist in Zukunft kostenfrei
Wir haben eine Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) verabschiedet, dass die Rechte der Verbraucher deutlich stärkt. So haben wir dafür gesorgt, dass das vielfach praktizierte Abkassieren während einer Warte-schleife bei Anrufen von Servicerufnummern oder Hotlines beendet wird. Binnen eines Jahres haben die Unternehmen dafür zu sorgen, dass Warteschleifen entweder völlig kostenlos sind oder – bei Anrufen ins Festnetz – nur zum Ortsnetztarif abgerechnet werden.
Wenn ein Kunde künftig bei seinem Festnetzanschluss den Anbieter wechselt, darf die Unterbrechung nur noch einen Kalendertag dauern. Dabei hat das abgebende Unternehmen sicherzustellen, dass der Kunde so lange weiter versorgt ist, bis alle Details mit dem neuen Anbieter geklärt sind. Künftig hat ein Kunde auch ein Sonderkündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten, wenn die bisherige Dienstleistung in der neuen Wohnung nicht angeboten wird oder angeboten werden kann. Das gilt sowohl für Telefon- wie auch für Internetanschlüsse.
Neu ist auch, dass der Verbraucher künftig seine Handy-Rufnummer unabhängig von der Vertragslaufzeit auf einen anderen Vertrag übertragen lassen kann. Das ist dann von Vorteil, wenn man den Anbieter wechseln möchte, obwohl der Vertrag noch einige Zeit läuft, man aber dennoch unter der bekannten Nummer erreichbar sein will. Und noch eine gute Nachricht: Bisher kam es leider häufig vor, dass bei unerbetenen Werbeanrufen die Rufnummer unterdrückt wird. Dies verbieten wir nun! Der Angerufene muss die Nummer sehen können, um den Anruf gegebenenfalls problemlos zurückverfolgen zu können.
Der Bundesrat hat dem im Bundestag bereits zuvor verabschiedeten Gesetz der christlich-liberalen Koalition zur Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen zugestimmt. Dies ist ein Signal an die hier lebenden Migranten: Wer im Ausland etwas gelernt hat, bekommt bei uns die Chance, das Gelernte in einer Berufstätigkeit anzuwenden! Mit dem neuen Gesetz können Zugewanderte künftig zügig ihre Abschlüsse überprüfen lassen. Nach höchstens drei Monaten soll jeder eine Bescheinigung darüber in Händen halten, welchem ver-gleichbaren deutschen Abschluss seine Qualifikation entspricht. Damit ist der Weg frei, dass mehr ausländische Fachkräfte in ihrem erlernten Beruf in Deutschland arbeiten können. Vor dem Hintergrund der Alterung unserer Gesellschaft und des daraus resultierenden Fachkräftemangels wollen wir es uns nicht länger leisten, gut aus-gebildete Menschen unter Wert zu beschäftigen. Nun könnten in den nächsten Jahren bis zu 300.000 hier bereits lebende Menschen mit einem im Ausland erworbenen Abschluss von dem Gesetz profitieren.
Verbraucherinformationen künftig kostenfrei, schneller und unbürokratischer
Die Bürger werden künftig schneller, kostengünstiger und unbürokratischer Verbraucherinformationen von Behörden erhalten. Auch das haben wir haben in der zurückliegenden Sitzungswoche beschlossen. So werden formlose und kostenfreie Anfragen an Behörden per E-Mail oder Telefon möglich. Kosten für die anfragenden Bürger werden nur bei sehr hohem Arbeitsaufwand entstehen. In diesem Fall erhält der Bürger aber zunächst einen Kostenvoranschlag. Künftig besteht für Behörden zudem eine aktive Informationspflicht bei schwer-wiegenden Gesundheitsgefährdungen und Verstößen gegen Hygiene- oder Rechtsvorschriften.