Alois Karl Bundestagsabgeordneter a.D für Amberg-Sulzbach-Neumarkt


Berlin-Ticker MdB Alois Karl, Nr. 224 vom 18.07.2014

Gratulation zum 4. Weltmeistertitel

Am letzten Sonntag hat die deutsche Herren-Fußballnationalmannschaft in Brasilien ihren
vierten WM-Titel verdient gewonnen. Am Dienstag ist das Weltmeisterteam nach
Deutschland zurückgekehrt. Da ich zu diesem Zeitpunkt in Berlin war und eine meiner
Besuchergruppe ebenfalls in der Hautpstadt waren, haben ich zusammen mit 13 weiteren
Berlinfahrern die Chance ergriffen, beim Empfang am Brandenburger Tor dabei zu sein.
Es war beeindruckend, vor Ort zu erleben, mit welcher großen Begeisterung die Spieler und das
Trainerteam von circa einer halben Millionen Menschen gefeiert wurden. Als besonders positiv
habe ich es empfunden, dass auch viele Fans mit Migrationshintergrund vertreten waren. Dies
belegt, welche Integrationsmöglichkeiten der Sport für unser Land bietet.


Reform Bewertungsreserven bei Lebensversicherungen: Fairer Lastenausgleich

In den letzten Wochen haben mich eine Vielzahl von Anfragen zum Thmea Bewertungsreserven bei Lebensversicherungen erreicht. Dabei forderte ein Teil der Bürger, dass Buchgewinne aus Bewertungsreserven bei der Auszhalung vollständig zu ihren Gunsten und zu Lasten der verbleibenden Versichertengemeinschaft erfolgen sollen. Ein anderer Teil sprach sich hingegen massiv gegen eine derartige Regelung aus, da er seine Altersvorsorge gefährdet sah.
Mein Anliegen war es durch eine faire Lastenteilung zu erreichen, dass die bewährte Lebensversicherung auch künftig als ein Baustein der Altersversorgung erhalten bleibt. Ziel des am 4. Juli 2014 im Bundestag verabschiedeten Gesetzes ist es, dass alle Versicherungsnehmer die ihnen zugesagten Leistungen aus Lebensversicherungsverträgen verlässlich erhalten. (Ende 2012 gab es in Deutschland etwa 88 Millionen Lebensversicherungsverträge, die oft Laufzeiten von 20 und mehr Jahren haben.)
Dafür mussten die Vorschriften zur Beteiligung an den Bewertungsreserven sachgerecht angepasst werden. Das Augenmerk lag dabei auf den Bewertungsreserven aus älteren festverzinslichen Wertpapieren, bei denen noch einige Jahre lang hohe Zinszahlungen fällig werden. Die Bewertungsreserven beinhalten die Abweichung ziwschen dem augenblicklichen Kurswert und dem Buch- bzw. Nominlawert. Im jetzigen Niedrigzinsumfeld ist der Kurswert höher als der Nominalwert. Trotdem wird bei Fälligkeit nur der Nominalwert ausgezahlt. Dies führt dazu,
dass bei in Kürze fälligen Lebensversicherungen gegenwärtig ein besonders hoher Teil der künftigen Zinszahlungen mitgegeben wird. Allerdings kann hier kein Vertrauenschutz geltens gemacht werden, da die gegenwärtige Vorschriften zu den Bewertungsreserven erst seit 2008 gelten. Die gegenwärtige Regelung führt dazu, dass ein hoher Teil der künftigen Zinszahlungen nicht mehr der großen Mehrheit derjenigen Versicherten zur Verfügung steht, deren Vertrag erst später ausläuft. Es ist ein Gebot der Gerechtigkeit, diesen unsachgemäßen Effekt in der Beteiligung an den Bewertungsreserven zu begrenzen.
Das Gesetz sieht deshalb vor, dass die Bewertungsreserven in der Versichertengemeinschaft verbleiben, die für die Sicherstellung des Garantiezinses für alle Versicherten benötigt werden. Dies gilt ausdrücklich nur für Bewertungsreserven aus festverzinslichen Wertpapieren, weil diese – über die Laufzeit des Wertpapieres betrachtet – immer nur vorübergehenden Charakter haben. Die Regeln zur Beteiligung der ausscheidenden Versicherten an Bewertungsreserven aus Aktien und Immobilien wird nicht verändert.
Die Neuregelung zu den Bewertungsreserven ist eingebettet in ein Maßnahmenpaket, bei dem
Versicherungsunternehmen, Anteilseignern (Aktionären) und Versicherungsvertrieb ein angemessener Beitrag abverlangt wird. Das Gesetz sieht hierzu insbesondere vor:
Die Unternehmen und ihre Manager müssen sich noch intensiver mit ihrer Risikosituation auseinander setzen. Die Aufsicht erhält erweiterte Eingriffsbefugnisse gegenüber den Unternehmen. Ziel dieser Maßnahmen ist eine hohe Verlässlichkeit der künftigen Auszahlungen der Lebensversicherer an ihre Kunden.

Die Lebensversicherungsunternehmen müssen ihre Kunden stärker als bisher am Risikoüberschuss beteiligen. „Risikoüberschüsse“ entstehen im Wesentlichen aus einer vorsichtigen Kalkulation der Sterblichkeit der Versicherten.
Die Aktionäre der Unternehmen erhalten keine oder geringere Dividenden, wenn Maßnahmen zur Sicherung der den Kunden garantierten Leistungen zu ergreifen sind.
Die Unternehmen werden zu mehr Kostentransparenz verpflichtet und zu Kostensenkungen angehalten – vor allem im Vertrieb.
Das Gesetz sieht ferner vor, dass ausschließlich für Neuverträge ab dem 1. Januar 2015 der Garantiezins auf 1,25 % abgesenkt wird. Wie in den vergangenen Jahrzehnten muss der Garantiezins auch in Zukunft das allgemeine Zinsniveau berücksichtigen. Würde der Garantiezins zu hoch angesetzt, müssten die Versicherer einen zu großen Anteil der Kundengelder zur Absicherung der Garantie einsetzen, was im Ergebnis sogar zu einer geringeren Ausschüttung an die Kunden führen könnte.
Ich bin überzeugt davon, dass es sich bei diesem Lebensversicherungs-reformgesetz um ein ausgewogenes Maßnahmenpaket handelt, mit dem die vertraglich garantierten Leistungen der Lebensversicherer an ihre Kunden auch mittel- bis langfristig stabil erfüllt werden können. Es steht im Einklang mit entsprechenden Empfehlungen, die der Internationale Währungsfonds noch im Mai 2014 an Deutschland ausgesprochen hat. Es greift zudem die grundlegende Analyse der Deutschen Bundesbank in ihrem Finanzmarktstabilitätsbericht 2013 auf.


Haushaltberatungen haben Kommunalfinanzen deutlich gestärkt


Der Deutsche Bundestag hat Ende Juni die Beratungen des Bundeshaushalts 2014 abgeschlossen. Der Bund hat in den vergangenen Jahren seinen Anteil dazu beigetragen, die Finanzkraft der Kommunen zu stärken. Die kommunalfreundliche Politik der unionsgeführten Bundesregierungen zahlt sich jetzt für die Kommunen aus. Der Bundeshaushalt 2014 und die mittelfristige Finanzplanung 2014 bis 2018 zeigen deutlich: Diesen Weg werden wir in den kommenden Jahren konsequent fortsetzen.
Die Landkreise, Städte und Gemeinden in Deutschland haben 2013 ihre Einnahmen um immerhin 4% weiter steigern können — im Vergleich zum Jahr 2012. Bemerkenswert ist, dass die Gewerbesteuer als wichtigste kommunale Steuer nur noch um +1,1% gegenüber dem Vorjahr gestiegen ist. Hier wurde allem Anschein nach ein hohes Niveau erreicht, bei dem nur noch wenig Luft nach oben ist. Erfreulich ist, dass demgegenüber der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer um +5,8% gestiegen ist. Hier kommt die auf Wachstum ausgerichtete Politik des Bundes mit steigenden Beschäftigtenzahlen ganz offensichtlich auch bei den Städten und Gemeinden an.
Erfreulich ist auch, dass die Landkreise, Städte und Gemeinden im vergangenen Jahr deutlich stärker investieren konnten. Ein Anstieg um +5,1% bei den Sachinvestitionen löst den Investitionsstau zwar noch nicht auf, ist aber ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Fakt ist aber auch: Ohne die Entlastung des Bundes bei der Grundsicherung im Alter und ohne das sehr niedrige Zinsniveau, das die Ausgaben in diesem Bereich um 7,9% sinken ließ, hätten die Kommunen 2013 keinen Überschuss erzielen können bzw. sie hätten weniger Mittel für Investitionen zur Verfügung gehabt. Das zeigt bei aller Freude über die positiven Haushaltsergebnisse auch, wie fragil die Finanzsituation der Kommunen weiterhin ist.

Mit freundlichen Grüßen aus Berlin
Ihr

 

 



Alois K a r l
Bundestagsabgeordneter

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