Alois Karl Bundestagsabgeordneter a.D für Amberg-Sulzbach-Neumarkt


Berlin-Ticker MdB Alois Karl, Nr. 252 vom 24.04.2015

Ostbayernrunde der CSU-Landesgruppe zu Besuch im Landkreis Neumarkt

 

Geschäftsführer Johann Bögl (3.v.l.) erläuterte den Abgeordneten Barbara Lanzinger, Reiner Meier, Florian Oßner, Alois Karl, und Karl Holmeier (v.l.)
wie er mit den Innovationen seines Betriebes die Zukunft gestalten will.

„Gemeinsam sind wir stärker“ lautet das Credo der CSU-Ostbayernrunde. In der Ostbayernrunde haben wir, die CSU-Bundestagsabgeordneten aus der Oberpfalz und aus Niederbayern, uns zusammengeschlossen, um gemeinsam für die besonderen Anliegen Ostbayerns im Deutschen Bundestag zu kämpfen und uns gegenseitig zu unterstützen. Diese Zusammenarbeit erstreckt sich nicht nur auf gemein­same Aktivitäten in Berlin, sondern auch auf gemeinsame Termine in der Region. Vor Ort diskutieren wir mit den Vertretern der heimischen Kommunalpolitik, der Wirtschaft oder der Kultur. Auf meine Einladung besuchten die CSU-Bundestagsabgeordneten den Landkreis Neumarkt. Ich freue mich, dass dies schon der dritte Vor-Ort-Termin der Ostbayernrunde in meinem Wahlkreis ist. Als Ostbayernrunde betreuen wir ein Gebiet, das mehr als achtmal so groß ist wie das Saarland. Auch bei der Einwohnerzahl übertreffen wir viele Bundesländer, z.B. Bremen, Hamburg, Mecklen­burg-Vorpommern, Thüringen, Brandenburg oder das Saarland bei weitem. Zunächst haben wir die Firma Max Bögl in Sengenthal besucht. Dort hat uns der Geschäftsführer erläutert, mit welchen zukunftsträchtigen Innovationen das große Bauunternehmen neue Lösungsansätze im Bereich Brückenbau und Windkraftanlagen entwickelt hat. Nach einem Mittagessen im Brauerei-Gasthof Winkler in der Berchinger Altstadt haben wir noch die Benediktinerabtei Plankstetten besucht. Zunächst erläuterte uns Abt Dr. Beda Maria Sonnenberg die bereits abgeschlossenen Bauabschnitte, mit denen bereits rund 24 Millionen Euro für die Sanierung der Klosteranlage investiert wurden. Auch mit Bundesmitteln in Millionenhöhe konnten so in den letzten 16 Jahren deutliche Verbesserungen erzielt werden. Jetzt steht der dritte Bauabschnitt mit weiteren hohen Investitionssummen an. Ganz wichtig war, dass es gelungen ist, die Benediktinerabtei Plankstetten in die Reihe der „Baudenkmäler von nationaler Bedeutung“ einzubringen. Ausführlicheres zum Besuch finden Sie hier.

Intensive Gespräche über die Entlastung von Landkreisen, Städten und Gemeinden geführt

In dieser Woche wurde der Gesetzentwurf über den Nachtragshaushalt 2015 erstmalig im Deutschen Bundestag behandelt. Den Gesetzentwurf hatte ich bereits mit dem Berlin-Ticker 246 ausführlich vorgestellt. Damit legen wir die Verteilung des 10-Milliarden-Euro-Pakets für Zukunftsinvestitionen fest. Wir machen den Weg frei für konkrete Investitionsmaßnahmen der Bundesressorts in den Jahren 2016 bis 2018.

Für den Bereich Verkehr und digitale Infrastruktur sind 4,35Milliarden Euro vorgesehen. Für die Steigerung der Energieeffizienz sind knapp 700Millionen Euro und für die Nationale Klimaschutzinitiative 450Millionen Euro eingestellt. Für den Hochwasserschutz sind 300Millionen Euro eingeplant. Bei den weiteren Maßnahmen werden wir ebenfalls den Fokus auf die Bereiche Infrastruktur, Energie und Umwelt legen, damit neues langfristiges Wachstum entsteht und Deutschland zukunftsfest gemacht wird.

Überdies werden wir speziell die finanzschwachen Kommunen stärken, indem wir für die Jahre 2015 bis 2018 das Sondervermögen „Kommunaler Investitionsförderungsfonds“ einrichten und mit 3,5Milliarden Euro ausstatten. Mit diesen Finanzhilfen für kommunale Investitionen leisten wir einen Beitrag zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschafts- und Investitionskraft im Bundesgebiet.

In 2015 und 2016 wird der Bund zudem die Länder, Kreise, Städte und Gemeinden mit jährlich 500Millionen Euro unterstützen, um die Aufnahme und Unterbringung der zunehmenden Zahl an Asylbewerbern zu bewältigen.

Zusätzlich soll die bislang für 2017 vorgesehene weitere Entlastung der Kommunen von einer Milliarde Euro um 1,5 auf dann 2,5 Milliarden Euro aufgestockt werden.

Unter dem Strich stellt der Bund damit von 2015 bis 2018 6 Milliarden Euro mehr bereit, als bislang geplant war. Insgesamt fördern bzw. entlasten wir als Bund damit Landkreise, Städte und Gemeinden im Zeitraum 2010 bis 2020 um insgesamt deutlich über 160 Milliarden Euro.

Jetzt sind die Bundesländer gefordert, diese Entlastungen auch eins zu eins an die Landkreise, Städte und Gemeinden weiterzuleiten. Schließlich entlastet der Bund in diesem Zeitraum die Bundesländer um einen zusätzlichen zweistelligen Milliardenbetrag. Trotzdem halten wir anunserem zentralen Versprechen fest: Wir stehen zu einem ausgeglichenen Bundeshaushalt ohne Steuererhöhungen.

Dialog mit Verantwortlichen des Bundeswehrdienstleistungszentrums geführt

Vor wenigen Wochen hatten Spekulationen von SPD-Mandatsträgern über eine mögliche Schließung die Mitarbeiter des Bundeswehrdienstleistungszentrums (BwDLZ) in Amberg beunruhigt. Binnen weniger Tagen konnten Barbara Lanzinger und ich Klarheit schaffen: Das BwDLZ in Amberg bleibt erhalten. Wir haben dies zugleich zum Anlass genommen, zeitnah ein Gespräch mit dem kommissarischen Leiter Reinhard Schober, der Gleichstellungsbeauftragten Rosa-Maria Kühnel und dem Personalratsvorsitzenden Herbert Marx zu vereinbaren. Das haben wir nun geführt. Dabei haben wir nochmals zu den Gerüchten Stellung genommen und uns zugleich über die aktuelle Ausgangslage informiert.

Im Anschluss an das Gespräch besichtigten MdB Barbara Lanzinger, (2.v.l.) und MdB Alois Karl (2.v.r.) zusammen mit dem Personalratsvorsitzenden Marx, dem kommissarischen BwDLZ-Leiter Schober und der Gleichstellungsbeauftragten Kühnel (v.l.). die laufenden Baumaßnahmen beim BwDLZ Amberg

Am Ende unseres Besuches waren wir darin einig, dass wir für die Fortsetzung unseres Einsatzes für den Erhalt des BwDLZ in Amberg weitere gute Argumente mitge­nommen haben. Zugleich konnten wir den Vertretern des BwDLZ vermitteln, dass wir diesen Austausch auch weiterhin pflegen wollen. Ausführlicheres zum Besuch finden Sie hier.

Wir wollen den Grundfreibetrag, den Kinderfreibetrag, das Kindergeld, den Kindergeldzuschlag sowie den Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende anheben

In dieser Woche haben wir erstmals das Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags im Deutschen Bundestag beraten. Im Gesetzentwurf wird die verfassungsrechtlich gebotene Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags und des Kinderfreibetrags für die Jahre 2015 und 2016 entsprechend den Vorgaben des 10. Existenzminimumberichts sichergestellt.

Der Grundfreibetrag (aktuell 8.354 Euro) soll ab 1. Januar 2015 um 118 Euro auf 8.472 Euro steigen. Zum 1. Januar 2016  soll eine weitere Anhebung um 180 Euro auf 8.652 Euro erfolgen

Der Kinderfreibetrag (aktuell 7.008 Euro einschl. Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung) soll zum 1. Januar 2015 um 144 Euro auf 7.152 Euro steigen. Zum 1. Januar 2016 soll weitere Erhöhung um 96 Euro auf 7.248 Euro erfolgen.

Das Kindergeld (aktuell 184 Euro für das erste und zweite Kind, 190 Euro für das dritte Kind und 215 Euro für das vierte Kind und weitere Kinder) soll zum 1. Januar 2015 um weitere 4 Euro monatlich je Kind erhöht werden. Zum 1. Januar 2016 ist eine weitere Anhebung um jeweils 2 Euro monatlich je Kind vorgesehen. Davon profitieren die Familien, die nach der Günstigerprüfung Kindergeld erhalten, im gleichen Verhältnis, wie diejenigen Eltern, bei denen der Kinderfreibetrag zur Anwendung kommt.

Der Kinderzuschlag soll ab dem 1.Juli 2016 um einen Betrag von heute 140 Euro um 20 Euro auf 160 Euro monatlich angehoben werden.

Zudem haben sich die Koalitionsfraktionen darauf verständigt, dass wir im Rahmen dieses Gesetzes auch den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende deutlich anheben wollen. Für Alleinerziehende mit einem Kind soll der Entlastungsbetrag von heute 1.308 Euro um 600 Euro auf dann 1.908 erhöht werden. Hintergrund ist, dass Kindergeld und Kinderfreibetrag von 2004 bis 2015 um 23 Prozent erhöht wurden, während der Entlastungsbetrag seit seiner Einführung 2004 nicht verändert wurde. Zusätzlich soll künftig für jedes weitere Kind der Entlastungsbetrag um weitere 240 Euro aufgestockt werden.

Mit freundlichen Grüßen aus Berlin und allen guten Wünschen verbleibe ich
Ihr

 

 



Alois K a r l
Bundestagsabgeordneter

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