Alois Karl Bundestagsabgeordneter a.D für Amberg-Sulzbach-Neumarkt


Berlin-Ticker MdB Alois Karl, Nr. 314 vom 02.09.2016

Alois Karl: Die Kassenlage von Landkreisen, Städten und Gemeinden hat sich 2015 massiv verbessert – Bund hat seine Hausaufgaben gemacht – manche Bundesländer nicht!

Im Vergleich zum Jahr 2014 hat sich die Kassenlage der Landkreise, Städte und Gemeinden im Jahr 2015 deutlich verbessert. Nach dem Defizit im Jahr 2014 erzielten die Gemeinden und Gemeindeverbände bundesweit im Jahr 2015 einen deutlichen Überschuss von über drei Milliarden Euro. Dabei darf das bundesweite Gesamtergebnis allerdings nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Lage der Kommunen in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich zu bewerten ist.

Nach dem vierteljährlichen Kassenergebnis der öffentlichen Haushalte hatten die Kommunen im Jahr 2014 noch ein Gesamtdefizit in Höhe von 563 Millionen Euro zu verzeichnen.

Im Jahr 2015 stiegen die kommunalen Steuereinnahmen: Die kommunalen Steuereinnahmen stiegen im Jahr 2015 um mehr als 5,3 Milliarden Euro und somit um rund 6,75 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Dabei betrug die Steigerung bei der Gewerbesteuer (nach Abzug der Gewerbesteuerumlage) rund 5,61 Prozentauf rund 34,9 Milliarden Euro einen neuen Rekordwert — bei der Lohn- und Einkommensteuer 7,43 Prozent und bei der Grundsteuer B 4,56 Prozent. Die kommunalen Einnahmen aus der Umsatzsteuer stiegen gegenüber dem Jahr 2014 um 16,78 Prozent. Für den Zeitraum von 2011 bis 2020 rechnen wir mitkommunalen Steuermehreinahmen von 234,7 Milliareden Euro ggü. dem Ausgangswert des Jahres 2010.

Die konjunkturfreundliche Politik des Bundes kommt in der Tat bei vielen Städten und Gemeinden an und wirkt sich positiv vor allem auf die Einnahmen aus der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer aus — sowie auch auf Einnahmen bei der Gewerbesteuer, wobei letztere wie auch bei der Grundsteuer teilweise auch auf Anpassungen der Kommunen bei den Hebesätzen zurückzuführen sind.

Dabei ist dies nur bedingt ein positives Signal: Steigende Steuereinnahmen der Kommunen sind grundsätzlich zu begrüßen. Sofern sie aber aus Anpassungen der Hebesätze bei Grund- und Gewerbesteuer generiert werden, um Deckungslücken zu schließen, zeigt dies, wie angespannt die finanzielle Lage mancher Kommunen ist.

Als weiterer Grund für die Anhebung von Hebesätzen vor allem bei den Grundsteuern ist dievermehrt festzustellende Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzungen zu nennen. Hiermit werden einzelne Anlieger bei Straßen­sanierungsmaßnahmen entlastet und die Kosten auf die Allgemeinheit umgelegt. Dies ist vor dem Hintergrund einer stärkeren Kostenge­rechtigkeit nachvollziehbar, setzt aber eine Spirale in Gang bzw. beschleunigt diese.

Sofern Kommunen aufgrund finanzieller Deckungslücken angehalten sind, Hebesätze anzupassen, wird seitens der Kommunalaufsicht gerne auf den jeweiligen Landesdurchschnitt verwiesen und die Kommune, sofern sie noch unter diesem Wert liegt, angehalten, die Hebesätze auf den Durchschnitt anzuheben. Jede Anhebung der Hebesätze erhöht wiederum den Landesdurchschnitt — egal ob die Anpassung gezwungenermaßen oder freiwillig als Ersatz für die Straßenausbaubeiträge erfolgt. Hier sollte deshalb dringend darauf geachtet werden, dass diese Stellschraube nicht überdreht wird.

Hohe Kreditmarktschulden korrespondieren nicht selten mit hohen Kassenkrediten. 2015 erreichten die kommunalen Kassenkredite in den Kernhaushalten (ohne Stadtstaaten) einen neuen Höchststand von 49,6 Milliarden Euro. Pro Einwohner waren dies durchschnittlich 659 EUR. Dabei gibt es sehr große regionale Untrschiede, die zeigen, dass manche Bundesländer ihre Hausaufgaben gemacht haben. Über zwei Drittel des gesamten Kassenkreditvolumens von Landkreisen, Städten und Gemeinden entfielen dabei allein auf Rheinland-Pfalz (1.622 Euro pro Kopf) und Nordrhein-Westfalen auf (1.558 Euro pro Kopf) – Tendenz steigend.Die zweitniedrigste Kassen­kreditbelastung der kommunalen Kernhaushalte pro Kopf wies Bayern mit
15 Euro pro Bürger auf.

Alois Karl: Beitrag zum besseren Verstehen von Deutschland und Frankreich leisten und
10.000 Euro Preisgeld sichern!

Der Deutsche Bundestag und die Assemblée nationale, die Französische Nationalversammlung, verleihen alle zwei Jahre den Deutsch-Französischen Parlamentspreis für wissenschaftliche Arbeiten, die zu einer besseren gegenseitigen Kenntnis der beiden Länder beitragen. Ich möchte die Bürger in meinem Wahlkreis, in dem seit Jahrzehnten in Städtepartnerschaften ein gut nach­barschaftliches Verhältnis mit Kommunen in Frankreich gepflegt wird, mitzumachen.

Um die mit 10.000 Euro dotierte Auszeichnung können sich deutsche und französische Staatsbürger bewerben, die ein juristisches, wirtschafts-, sozial-, politik- oder anderes geisteswissenschaftliches Werk verfasst haben, das als selbständige Veröffentlichung erschienen ist. Gemeinschaftswerke von bis zu drei Verfassern können berücksichtigt werden, wenn sich alle Autoren gemein­sam bewerben und einen wesentlichen und nachvoll­ziehbaren Beitrag zum Gesamtwerk geleistet haben.

Die Arbeit muss in deutscher oder französischer Sprache abgefasst sein. Pro Bewerber wird nur jeweils eine Arbeit in das Verfahren aufgenommen. Es werden sowohl Eigenbewerbungen als auch Nominierungen durch Dritte akzeptiert. Der Bewerbung beizufügen sind drei Exemplare der Arbeit, ein Bewerbungsschreiben von höchstens einer Seite, ein Lebenslauf von höchstens zwei Seiten und eine Zusammenfassung des eingereichten Werkes von höchstens drei Seiten.

Die Bewerbungsfrist läuft am 16. September 2016 ab. Deutsche richten ihre Bewerbung mit kompletten Unterlagen an: Deutscher Bundestag, Wissenschaftliche Dienste, Fachbereich WD 1, Platz der Republik 1. Alle weiteren Angaben zur Bewerbung sind im Internet unter www.bundestag.de/deutsch-franzoesischer-preis zu finden.

Mit freundlichen Grüßen aus Berlin und allen guten Wünschen verbleibe ich
Ihr

 

 



Alois K a r l
Bundestagsabgeordneter

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