Alois Karl Bundestagsabgeordneter a.D für Amberg-Sulzbach-Neumarkt


Berlin-Ticker MdB Alois Karl, Nr. 359 vom 28.07.2017

Alois Karl: Steuerentlastungen von rund 25 Milliarden Euro durchgesetzt!

Mit mehr als 70 Gesetzen und Verordnungen und zwei Positionspapieren haben wir in der ablaufenden Wahlperiode im Bereich Finanzen zentrale Anliegen der Union verwirklicht. Es ist gelungen, gegen den Willen der Opposition und des Koalitionspartners Steuererhöhungen zu vermei­den. Es wurden sogar Entlastungen von insgesamt mehr als 25 Milliarden Euro beschlossen. Wir konnten den Wirtschaftsstandort und vor allem unseren Mittelstand stärken, haben das Steuerrecht vereinfacht und Bürokratie abgebaut.

Trotz Entlastungen der Steuerzahler um mehr als 25 Mrd. Euro in dieser Wahlperiode stehen Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble und
MdB Alois Karl für eine Haushaltpolitik ohne neue Schulden.

Mehr Geld für Familien: Wir haben insbesondere Familien und Menschen mit geringem und mittlerem Einkommen entlastet! Wir haben den Kinderzuschlag für Geringverdiener erhöht, das Kindergeld und die steuerlichen Freibeträge für Erwachsene und Kinder wurden angehoben.

Einen Schwerpunkt bildete auch die Bekämpfung von Steuervermeidung und Steuerhinterziehung. Sachgrundlose Gewinnverlagerungen in niedrig besteuernde Staaten sind nicht akzeptabel. So konnte Deutschland gemeinsam mit inzwischen fast 100 Staaten einen internationalen Informationsaustausch zwischen den Steuerbehörden durch automatische Meldung von Finanzkonten im Ausland vereinbaren. Zudem haben wir uns mit dem Thema Geldwäscheprävention intensiv beschäftigt. Hier galt es eine ausgewogene Balance zwischen der erforderlichen Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung einerseits und einer Beschränkung des Bürokratieaufwands für Unternehmen auf das notwendige Maß andererseits herzustellen.

Kultur der Familienunternehmen bewahrt: Bei der leider notwendigen (Teil-)Neuregelung der Erbschaftsteuer konnten wir gegen massive Widerstände durchsetzen, dass die meisten mittelständischen Unternehmen weiterhin von Erbschaftsteuer verschont bleiben, soweit die Unternehmenswerte die Grundlage für den Erhalt von Arbeitsplätzen sind.

Die Rechte von Verbrauchern haben wir auch in dieser Wahlperiode spürbar gestärkt. So wurde der kollektive Verbraucherschutz als Aufsichtsziel des Bundesamts für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) etabliert.
Wir haben dem BaFin die Möglichkeit gegeben, Finanzprodukte sogar zu verbieten, wenn sie für Verbraucher ungeeignet sind.

Einen vertieften Überblick über die zahlreichen Verbesserungen dieser Wahlperiode im Bereich Finanzen für Bürger und Unternehmen finden Sie hier.

Mit besten freundlichen Grüßen und allen guten Wünschen verbleibe ich
Ihr

 

 



Alois K a r l
Bundestagsabgeordneter

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