Alois Karl Bundestagsabgeordneter a.D für Amberg-Sulzbach-Neumarkt


Berlin-Ticker MdB Alois Karl, Nr. 403 vom 09.05.2018 - Thementicker

Alois Karl: Aktueller Sachstand zu AnKER-Einrichtungen

Was sind AnKER-Einrichtungen?

Im Koalitionsvertrag haben wir durchgesetzt, dass künftig schneller über Asylanträge und Anträge über die Zubilligung von Flüchtlingsschutz entschieden werden soll. Dazu sollen zentrale AnKER-Einrichtungen für die Erstaufnahme, die Antragsentscheidung und ggfs. Rückführung geschaffen werden. Erst beim Vorliegen einer positiven Bleibeperspektive sollen die Antragssteller flächendeckend verteilt werden.

Was spricht nun für diese AnKER-Einrichtungen?

  • Die Grundidee ist „Alles unter einen Dach.“
  • Für die Schutzsuchenden bedeutet dies kurze Wege, schnelle und einfache Kommunikation (ggfs. auch durch die Präsenz von kompetenten Übersetzern) und gute Erreichbarkeit aller Behörden.
  • Für die Behörden bedeutet dies mehr Effizienz und bessere Arbeitsbedingungen, sowie eine schnellere Verfügbarkeit der Schutzsuchenden. Durch die gemeinsame Unterbringung der zuständigen Behörden in einer Einrichtung ist auch hier eine räumliche Nähe untereinander gegeben, die zügige Bearbeitung von Fällen und Klärung von im Verfahren auftretenden Fragen erlaubt. Durch eine Spezialisierung des Personals ist eine höhere Rechtssicherheit und Qualität im Entscheidungsprozess möglich. Rechtskräftige Entscheide können zeitnah umgesetzt werden. Dies gilt auch bei ablehnenden Bescheiden.
  • Die Einrichtungen werden in enger Abstimmung zwischen Bund und Ländern geschaffen, damit es künftig weniger Schnittstellenprobleme gibt.
  • Die Landkreise, Städte und Gemeinden profitieren davon, dass bei ihnen nur noch Schutzsuchende mit einer positiven Bleibeperspektive zugewiesen werden. Das macht Integrationsangebote zielgenauer und planbarer, das vermeidet unnötige Bürokratie und Kosten.
  • Die Job-Center und die Agenturen für Arbeit vor Ort profitieren davon, dass bei ihnen nur noch Schutzsuchende mit einer positiven Bleibeperspektive zugewiesen werden. Das macht Integrationsmaßnahmen planbarer, zielgenauer und vermeidet unnötige Bürokratie und  Ressourcenverschwendung.
  • Auch Arbeitgeber, Vereine und viele ehrenamtliche Unterstützer können darauf vertrauen, dass die in der Fläche verteilten Schutzsuchenden eine gute Bleibeperspektive haben und können mit ihren Angeboten langfristig ansetzen.

Wie ist der aktuelle Umsetzungsstand?

  • Bundesinnenminister Horst Seehofer hat am 25. April 2018 die Bundesländer über die Planungen zu den AnKER-Zentren informiert.
  • Als erster Umsetzungsschritte sind zunächst Pilotprojekte vorgesehen. Bis zum September 2018 sollen hierzu bis zu 5 Pilotprojekte eingerichtet werden.
  • Das Bundesinnenministerium wird mit den Bundesländern Gespräche führen, an welchen Standorten zeitnah ein solches Pilot-Projekt realisiert werden kann.
  • Daran wird sich eine Planungs- und Umsetzungsphase anschließen. Diese beinhaltet u.a. eine Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und den jeweiligen Bundesland, in der die Eckpunkte für einen reibungslosen Betriebe der AnKER-Zentren werden. So wird sich beispielsweise die Dimension der Zentren passgenau am Bedarf des jeweiligen Bundeslandes ausrichten.
  • Um eine kurzfristige Umsetzbarkeit der Pilotprojekte zu gewährleisten wird zunächst an der bestehenden Zuständigkeitsverteilung festgehalten.
  • Zusätzlich wird der rechtliche Rahmen für Verfahren in Hinblick auf die AnKER-Einrichtungen verbessert. Dies umfasst beispielsweise die Erweiterung der Möglichkeiten der Identitätsfeststellung und der Altersbestimmung, sowie die Regelungen zur Asylverfahrensberatung und der Rückkehrberatung.
  • Das Bundesinnenministerium geht davon aus, dass im Rahmen der Umsetzung der Pilotprojekte alle bis dahin auftretenden offene Fragen hinsichtlich Zuständigkeiten, Verfahrensoptimierungen und möglichem weiteren Rechtssetzungsbedarf geklärt werden können und dies beim Endausbau einfließt.
  • Aktuell geht das Bundesinnenministerium davon aus, dass nach der Pilotphase im Endausbau deutschlandweit etwa 40 AnKER-Einrichtungen mit meist 1.000 bis 1.500 Schutzsuchenden eingerichtet werden.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich hoffe, dass Ihnen dieser Themen-Ticker für Ihre Gespräche vor Ort einen guten Überblick zu den AnKER-Einrichtungen und deren aktuellen Umsetzungsstand gibt. Gerade in Hinblick auf die Vorkommnisse in Ellwanger und an anderen Orten gilt es festzuhalten. AnKER-Zentren sind keine Lager des Unrechts oder des rechtfreien Raums. Selbstverständlich werden dort die Schutzsuchenden ein ordnungsgemäßes Asylverfahren bzw. Anerkennungsverfahren als Flüchtlingen durchlaufen. Ebenso klar ist aber auch, dass am Ende dieses rechtstaatlichen Verfahrens deren Ergebnisse konsequent durchgesetzt werden. Dies gilt für eine Verteilung bei der Zuerkennung eines Schutzstatus auf die Landkreise, Städte und Gemeinden in unserem Land ebenso, wie an die Durchsetzung einer Rückkehrverpflichtung, wenn im Verfahren rechtskräftig kein Schutzstatus in unserem Land zuerkannt wurde.

Mit besten freundlichen Grüßen und allen guten Wünschen verbleibe ich
Ihr

 

 



Alois K a r l
Bundestagsabgeordneter

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