Alois Karl Bundestagsabgeordneter a.D für Amberg-Sulzbach-Neumarkt


Alois Karl: Landkreise, Städte und Gemeinden erhalten beim 3,5 Milliarden-Euro Investitionsprogramm des Bundes größeren Gestaltungsrahmen

Deutscher Bundestag hat auf Vorschlag des Haushaltsausschusses Katalog der förderfähigen Investitionsprojekte ausgeweitet

Berlin. Der Deutsche Bundestag hat am heutigen Donnerstag den Nachtragshaushalt 2015 und das Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen beschlossen. Dazu erklärt der 1. stv. Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Alois Karl, der zugleich Mitglied im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages ist:

„Mit Verabschiedung des Nachtragshaushaltes 2015 und des Gesetzes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen hat der Deutsche Bundestag einen weiteren Schritt zur Stärkung der Landkreise, Städte und Gemeinden in unserem Land vollzogen. So stellen wir als Bund über einen Investitionsfonds zusätzlich 3,5 Milliarden Euro für Investitionen von finanzschwache Landkreise, Städte und Gemeinden bereit. Davon werden auch Landkreise, Städte und Gemeinden in Bayern profitieren.

Bei den parlamentarischen Beratungen im Haushaltsausschuss haben wir den Katalog der förderfähigen Investitionsprojekte – im Rahmen des verfassungsmäßig Zulässigen – erweitert. Dabei ist insbesondere die Aufnahme der Brachflächenrevitalisierung in den Katalog der förderfähigen Maßnahmen für strukturschwache Kommunen eine große Hilfe. Zudem ist es gelungen, den Barriereabbau im Öffentlichen Personennahverkehr, der im ersten Gesetzentwurf noch ausdrücklich ausgeschlossen war, ebenfalls in den Katalog der förderfähigen Maßnahmen zu integrieren. Diese Änderungen am Gesetzentwurf wurden nun heute durch den Deutschen Bundestag im Rahmen der 2. und 3. Lesung bestätigt.

Als Bundesgesetzgeber haben wir so einen größerer Gestaltungsrahmen eröffnet, um bei der Umsetzung der Investitionsförderung besser auf die Gegebenheiten vor Ort eingehen zu können. Wichtig ist, dass die Bundesländer jetzt bei der Umsetzung des Investitionsprogramms den Reigen der förderfähigen Maßnahmen nicht mit unnötigen Landesvorgaben einengen, sondern die von uns eröffnete Flexibilität auch entsprechend zum Wohl unserer Kreise, Städte und Gemeinden nutzen.“

Zusätzlich wurden mit dem Nachtragshaushalt die kommunalen Entlastungen für 2017 von bislang 1,5 Milliarden Euro um 1 Milliarde Euro auf 2,5 Milliarden Euro aufgestockt. Im Bereich der Asylbewerber hat der Bund festgelegt, dass eine Entlastung von jeweils 500 Millionen Euro in den Jahren 2015 und 2016 erfolgt. Weiterhin wurden insgesamt 1000 Stellen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bewilligt, damit die Asylanträge zeitnah bearbeitet werden können.