Alois Karl Bundestagsabgeordneter a.D für Amberg-Sulzbach-Neumarkt


Alois Karl und Albert Füracker: Stromtrasse nur bei Bedarf und klare Ablehnung der Vorzugstrasse

Neumarkt. „Wir verstehen die Proteste der Bürger, des Landrats und der Bürgermeister gegen die vorgelegte Vorzugstrasse für eine Gleichstromleitung von Sachsen-Anhalt nach Schwaben durch unseren Landkreis. Wir lehnen diesen Trassenvorschlag ebenfalls ab“, positionierten sich Bundestagsabgeordneter Alois Karl und Staatssekretär Albert Füracker bei einem Mediengespräch eindeutig.

„Dabei wollen wir folgenden Weg in fünf Schritten gehen. Erstens: Es muss erneut geprüft werden, ob die Trasse wirklich notwendig ist. Die Novelle des EEG und die Änderungen beim Baugesetzbuch werden dazu führen, dass sich das Stromangebot in Deutschland anders entwickeln wird, als 2011 als Grundlage der aktuellen Trassenpläne vermutet wurde. Es hat keinen Sinn, eine Trasse zu planen, von der man vor Baubeginn bereits wissen kann, dass man sie nicht wirklich benötigt. Deshalb haben wir als Politik bewusst festgelegt, dass sowohl das Bundesbedarfsplangesetz mindestens alle drei Jahre und die Netzentwicklungspläne sogar jährlich zu überarbeiten sind. Diese Überprüfungen müssen jetzt erfolgen. Bis zum Abschluss der Überarbeitung müssen die Verfahren auf Eis gelegt werden“, so Alois Karl und Albert Füracker.

„Zweitens: Sollten diese Prüfungen ergeben, dass die Leitung tatsächlich notwendig wäre, muss es nachvollziehbare Kriterien geben, ob Erdverkabelung oder Freileitung zum Einsatz kommen. Aus unserer Sicht muss dann bei Siedlungen klar sein, dass in diesen Fällen eine Erdverkabelung erfolgt. Wenn hierfür gesetzgeberische Maßnahmen erforderlich sind, so werden wir dafür kämpfen.

Drittens: Sollte dann daraus folgend im Rahmen des Bundesbedarfsplanverfahrens bzw. im anschließenden Planfeststellungsverfahren die jeweiligen Abgeordneten, die Landräte, Bürgermeister und auch die möglicherweise betroffenen Bürger umfassend  informiert und angehört werden. Dabei gilt es in einem transparenten Verfahren die Trasse zu wählen, die nach Abwägung aller Einwendungen am schonendsten ist. Aus unserer heutigen Sicht wäre diese schonendste Variante eine Trassenführung in Nordbayern entlang der A9.

Viertens: Wenn Gemeinden oder Grundstückseigentümer von diesen Leitungen beeinträchtigt sind, dann muss es einen eindeutigen finanziellen Ausgleichsmechanismus geben. Auch dies muss gewährleistet sein.

Fünftens: Wir bieten den Landräten und Bürgermeistern an, dass wir im Falle einer Notwendigkeit einer Gleichstromtrasse mit ihnen und den Bürgern unserer Heimat die guten Sachargumente in die Planungsprozesse gemeinsam einbringen werden. Wir sind beide der Überzeugung, dass dann die heute diskutierte Trasse so nicht kommen wird.“

Ein wichtiger Schritt in diesem abgestimmte Vorgehen sei die heutige Zusammenkunft im Neumarkter Landratsamt, an der neben den beiden Abgeordneten MdB Alois Karl und Staatssekretär Albert Füracker auch Landrat Albert Löhner und die Bürgermeister der möglicherweise betroffenen Gemeinden die nächsten Schritte miteinander beraten haben.

 

Zum Hintergrund:

Der Auftrag der Politik an die Übertragungsnetzbetreiber und die Bundesnetzagentur war eindeutig. Zuerst sollte nach dem 2011 verkündeten Atomausstieg bis 2022 geprüft werden, welcher Bedarf an zusätzlichen Stromübertragungsmöglichkeiten besteht. Dafür hatte die Politik festgelegt: Netzoptimierung vor Netzverstärkung vor Leitungsneubau. Auf dieser Basis hatten Netzbetreiber zunächst Annahmen zu erarbeiten, wie sich Energieerzeugung und Energieverbrauch entwickeln werden und darüber bereits die Öffentlichkeit zu informieren. Diese Annahmen waren der Bundesnetzagentur vorzulegen, diese beteiligte daran erneut die Öffentlichkeit. Nach Abwägung der Einwände wurde 2011 von der Bundesnetzagentur der entsprechende Vorschlag der Netzbetreiber bestätigt. Auf dieser Basis hatten dann die Netzbetreiber Vorschläge entwickelt, welche zusätzlichen Stromübertragungsmöglichkeiten bestehen und wie diese gewährleistet werden können. Auch daran war die Öffentlichkeit zu beteiligen, bevor die Vorschläge der Bundesnetzagentur vorgelegt wurden. Die Netzagentur hatte die Vorschläge geprüft, auch dabei wurde die Öffentlichkeit beteiligt. Als Ergebnis dieser Verfahren wurden der Netzentwicklungsplan 2012, das Bundesbedarfsplangesetz und der Netzentwicklungsplan 2013 vorgelegt. Dabei wurde dann durch Bundestag und Bundesrat festgelegt, dass u.a. der Bau einer Gleichstromleitung bis 2022 abgeschlossen sein soll, der Bad Lauchstädt (Sachsen-Anhalt) und Meitingen (Schwaben) verbindet. Eine konkrete Trassenführung wurde nicht vorgelegt. Es war dann die Aufgabe vom Übertragungsnetzbetreiber Amprion, Vorschläge zu erarbeiten und die Öffentlichkeit darüber zu informieren. Die dabei gemachten Einwände sind abzuwägen und ggfs. einzuarbeiten, bevor Amprion ihre Trassenvorschläge an die Bundesnetzagentur weitergibt. Erst dann wird im Rahmen der Bundesbedarfsplanung und eines Planfeststellungsverfahrens, an denen die Öffentlichkeit jeweils erneut zu beteiligen ist, von der Bundesnetzagentur eine Entscheidung über eine konkrete Trasse getroffen.

Aktuell gibt es noch keinen förmlichen Antrag von Amprion an die Bundesnetzagentur, der eine konkrete Trasse benennt. Deshalb sei jetzt der richtige Zeitpunkt für ein Moratorium, bis gesichert ist, ob auch nach der Novelle des EEG und des Baugesetzbuches eine solche Leitung wirklich erforderlich ist.