Alois Karl Bundestagsabgeordneter a.D für Amberg-Sulzbach-Neumarkt


Holmeier/Karl/Lanzinger: 1. Teilerfolg für Realisierung der ,,Metropolenbahn"

Die CSU-Bundestagsabgeordneten Karl Holmeier, Alois Karl und Barbara Lanzinger teilen mit, dass Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) eine erste Forderung der Oberpfälzer Mandats- und Verantwortungsträgern zur Realisierung der Metropolenbahn erfüllt hat. Die für den Bundesverkehrswegeplan 2015 gemeldeten Schienenverbindungen der Metropolenbahn werden von den beauftragten Gutachtern "gemeinsam betrachtet".

Holmeier, Karl und Lanzinger sehen das Projekt Metropolenbahn auf einem guten Weg: "Die Menschen in Ostbayern und die regionale Wirtschaft benötigen eine leistungs- und zukunftsfähige Verkehrsinfrastruktur. Neben den nationalen Verkehrswegen haben auch die grenzüberschreitenden Schienenverbindungen zunehmend an Bedeutung gewonnen."

Der CSU-Abgeordnete Holmeier setz sich aus diesem Grund seit Jahren gegenüber der Bundesregierung in Berlin, der Staatsregierung in München und der EU-Kommission in Brüssel für einen Ausbau der Schienenwege Richtung Prag ein. "Ich habe bereits mehrfach mit der zuständigen EU-Koordinatorin für den Rhein-Donau-Korridor, Frau Karla Peijs, über die Metropolenbahn gesprochen. Auch Frau Peijs teilt meine Auffassung, dass der grenzüberschreitende Ausbau der Schienenwege Richtung Tschechische Republik dringend notwendig ist."

In seinem Schreiben versichert Verkehrsminister Dobrindt, dass er seine Zusage einhalte und die für den Bundesverkehrswegeplan 2015 angemeldeten Projekte Nr. 14 und Nr. 128 "von den beauftragten Gutachtern gemeinsam betrachtet" werden. Darüber hinaus unterstreicht der Verkehrsminister die Bedeutung der Maßnahme im europäischen Kontext und spricht ihr unter raumordnerischen Aspekten eine wichtige Rolle zu.

Der verkehrspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe, Karl Holmeier ist zuversichtlich: "Diese europäische Bedeutung der Metropolenbahn kommt unserer 2. Forderung zu Gute, das Projekt in den Vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans aufzunehmen." Die abschließende Entscheidung über die Einstufung des Projektes trifft der Deutsche Bundestag im Zuge der Novellierung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes mit der Aufstellung des neuen Bedarfsplanes.