Alois Karl Bundestagsabgeordneter a.D für Amberg-Sulzbach-Neumarkt


MdB Karl: Bund lässt Kommunen nicht im Stich

Alois Karl betont bei Plenarrede: Bund lässt Kommunen nicht im Stich – nach Nothilfe muss Rückkehr zur verfassungsmäßigen Ordnung erfolgen

Der Deutsche Bundestag hat eine Änderung des Grundgesetzes zur umfangreichen finanziellen Entlastung der Kommunen und neuen Länder beschlossen. Hierzu hat MdB Alois Karl im Plenum des Deutschen Bundestages gesprochen.

„Mit diesen Beschlüssen helfen wir unseren Städten und Gemeinden außerordentlich bei ihrem Weg aus der Corona-Krise. Bund und Länder kompensieren die Ausfälle bei der Gewerbesteuer im Umfang von rund 11 Milliarden Euro. Wir stärken strukturell die Kommunalfinanzen, weil der Bund sich dauerhaft mit einem deutlich höheren Anteil an den Kosten der Unterkunft und Heizung im Hartz-IV-System beteiligt. Die Entlastung beträgt rund 3,4 Milliarden Euro plus x pro Jahr. Allein mit diesen beiden Maßnahmen werden wir als Bund die Landkreise, Städte und Gemeinden bis 2030 um insgesamt rund 50 Milliarden Euro entlasten. Dies machen wir, obwohl der Bund mehr als die Hälfte der coronabedingten Steuerausfälle von rund 100 Milliarden Euro allein im Jahr 2020 schultern muss und damit die Hauptlast trägt", fasst Alois Karl die Entlastungswirkung der Gesetzesänderungen zusammen.

"Zugleich habe ich bei meiner Rede verdeutlicht, dass die Übernahme der Gewerbesteuerausfällen eine einmalige Bundeshilfe ist. Wir lehnen einen Überbietungswettbewerb ab, was der Bund über das Jahr 2020 hinaus noch weiter für die Kommunen leisten soll. Diese Forderungen ignorieren die verfassungsmäßige Ordnung und verkennen das Ausmaß der schon vorher bereitgestellten Hilfsleistungen. Bereits vor der Corona-Krise haben wir als Deutscher Bundestag kommunale Entlastungen von insgesamt über 220 Milliarden Euro für den Zeitraum 2010 bis 2020 beschlossen. In der Verteilung der Steuereinnahmen macht sich dies inzwischen stark bemerkbar. Der Bund wird dieses Jahr erstmals ein geringeres Umsatzsteueraufkommen als die Bundesländer haben. Die Bundesländer und Kommunen werden bereits 2021 das Vorkrisenniveau bei den Steuereinnahmen erreichen, der Bund erst 2023. Mir ist dabei wichtig: Für die Kommunalfinanzen bleiben auch künftig nach dem Grundgesetz die Bundesländer zuständig.“

Die Bundeshilfen entlassen die Bundesländer nicht aus ihrer verfassungsmäßigen Verantwortung für eine aufgabenangemessene und auskömmliche Finanzausstattung ihrer Kommunen, betont Alois Karl. Auch sind die Bundesmittel kein Beitrag zur Konsolidierung von Landeshaushalten. Daher sind die erweiterten Berichtspflichten für die Bundesländer hinsichtlich der Verwendung der Mittel zum Ausgleich der Gewerbesteuermindereinnahmen richtig. Die Bundesländer stehen nun in der Verantwortung, dass sie auch der erweiterten Berichtspflicht im Bundesrat zustimmen und ihre Kommunen nicht aus Angst vor Transparenz im Regen stehen lassen.

"Dabei ist es mehr als ärgerlich, dass SPD-Bundesfinanzminister Olaf Scholz nicht in der Lage gewesen ist, rechtzeitig mit den beiden Oppositionsparteien eine Einigung zur Sicherung der für die Grundgesetzänderung erforderlichen 2/3-Mehrheit zu erzielen. Ohne das Engagement der Unionsfraktion hätte die vom Bundesfinanzminister verantwortete Hängepartie den erfolgreichen Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens erheblich gefährdet“, kritisiert Alois Karl das Verhalten des SPD-Kanzlerkandidaten.