Alois Karl Bundestagsabgeordneter a.D für Amberg-Sulzbach-Neumarkt


MdB Karl: Corona-Überbrückungshilfen auch für Bäckereien und Konditoreien mit Café-Betrieb

"Ich bin von vielen Inhabern von Bäckereien und Konditoreien mit angeschlossenem Cafébetrieb angesprochen worden“, berichtet Bundestagsabgeordneter Alois Karl, die  wegen des erneuten Lockdown mit hohen Einnahmen-Einbußen zu kämpfen hätten.
Anders als bei der Regelung für Gaststätten war es bisher so, dass Betreiber von Bäckerei- und Konditorei-Cafés die sog. Novemberhilfe nicht beantragen konnten, da sie weniger als 80 Prozent ihres Gesamtumsatzes über das Café erzielt haben. Durch die Novemberhilfe können die jetzt dichtgemachten Gaststätten 75 Prozent des November-Umsatzes aus dem Jahr 2019 als pauschalen Schadensersatz von der Bundeskasse erhalten.

„In der CDU/CSU-Bundestagsfraktion“, so Alois Karl, „haben wir diese Problematik intensiv diskutiert und die Anliegen ernst genommen. Daher freut es mich, dass wir CSU-Bundestagsabgeordneten  nun erreicht haben, dass auch die Bäckerei- und Konditoreicafés vergleichbar zu Gastronomiebetrieben eingestuft werden. Damit sind sie berechtigt, einen Antrag für die Novemberhilfe zu stellen".
Die Novemberhilfe kann also nun ebenfalls für 75 Prozent der Umsätze im Vergleichszeitraum 2019 mit vollem Mehrwertsteuersatz beantragt werden. Diese Umsätze in Cafés unterliegen dem vollen Mehrwertsteuersatz. Daher ist die Abgrenzung zu den üblichen Backwaren, die außer Haus verkauft werden, leicht zu gewährleisten. Wie in der anderen Gastronomie auch, gibt es keine Novemberhilfe für Außerhausverkäufe mit reduziertem Mehrwertsteuersatz.
Die Antragstellung erfolgt voll elektronisch über folgende Website:
www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
Voraussichtlich ab dem 25. November 2020 können Anträge auf die Novemberhilfe gestellt werden. Erste Aus- oder Abschlagszahlungen sollen ab Ende November 2020 erfolgen.