Alois Karl Bundestagsabgeordneter a.D für Amberg-Sulzbach-Neumarkt


Neumarkter Städte und Gemeinden erhalten heuer rd. 1,5 Mio. Euro Fördermittel aus dem Städtebauprogramm „Kleinere Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit“

Neumarkt. 6 interkommunale Kooperationen in der Oberpfalz werden dieses Jahr mit rund 2,3 Millionen Euro durch das Programm „Kleinere Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit“ der Städtebauförderung von Bund und Freistaat unterstützt. Über den höchsten Förderbetrag des Jahres 2015 in der Oberpfalz kann sich die das Projekt Neumarkter Land mit 930.000 Euro freuen. Davon entfallen auf Berching 300.000 Euro, auf Breitenbrunn 240.000 Euro, auf Seubersdorf 300.000 Euro und auf Velburg 90.000 Euro. Ein weiteres Projekt ist das Generationennetzwerk, das mit 540.000 Euro unterstützt wird. Diese Fördermittel verteilen sich zu 120.000 Euro auf Postbauer-Heng und zu 420.000 Euro auf Pyrbaum. Staatssekretär Albert Füracker und Bundestagsabgeordneter Alois Karl: „Damit fließen rund zwei Drittel der Oberpfälzer Mittel aus dem Programm „Kleinere Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit“ in den Landkreis Neumarkt. Mit diesen Fördermitteln des Bundes und des Freistaats Bayern wollen wir den jeweiligen Gemeinden helfen, über interkommunale Zusammenarbeit die öffentliche Daseinsvorsorge zu sichern bzw. zu stärken.“

„Insgesamt stellen wir im Bundeshaushalt 2015 für das Programm „Kleinere Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit“ 70 Millionen Euro bereit. Unser Ziel ist der Erhalt einer funktionie­renden Daseinsvorsorge vor allen in den Ortskernen. Dabei wollen wir weg von einer Kirchturmpolitik hin zur abgestimmten überörtlichen Zusammenarbeit. Das umfasst den Wohnungsbau, die Anpassung der Siedlungsstrukturen und das Leerstandmanagement ebenso, wie abgestimmte Freizeitangebote. Diese überörtlichen Projekte wollen wir über dieses Städtebauförderprogramm besonders stärken“, erläutert der Neumarkter Bundestagsabgeordnete Alois Karl weiter.

„In Bayern stehen für das Programm „Kleinere Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit“ rund 19 Millionen Euro für die Unterstützung von 57 interkommunalen Kooperationen in insgesamt 287 Städten, Märkten und Gemeinden bereit. Diese Mittel werden noch um einen kommunalen Eigenanteil verstärkt, so dass bayernweit rund 30,7 Millionen Euro für diese Projekte eingesetzt werden können“, fügte Staatssekretär Albert Füracker, MdL hinzu.

„Die Städtebauförderung ist eine Erfolgsgeschichte. Von 1971 bis 2015 wurden deutschlandweit mehr als 7.700 Maßnahmen in über 3.200 Städten und Gemeinden vom Bund mit über 17 Mrd. Euro gefördert. Damit wurden Projekte im Gesamtvolumen von mehr als 120 Milliarden Euro ausgelöst. Allein in Bayern sind seit 1971 Städtebaufördermittel von über 4 Milliarden Euro geflossen. Davon haben Städte und Gemeinden in Bayern mit rund 1.000 Maßnahmen profitiert. Auch der Landkreis Neumarkt hat erhebliche Fördermittel erhalten. Von 2003 bis 2015 haben 11 Städte und Gemeinden mehr als 20 Mio. Euro an Bundesmitteln erhalten. Zusammen mit der Kofinanzierung durch den Freistaat Bayern konnten damit 58 Millionen Euro an Fördermittel für Projekte im Bereich der Städtebauförderung bereitgestellt werden. Wer heute in unserer Heimat aktiv ist, der kann erleben, dass diese Mittel unsere Städte und Dörfer deutlich lebens- und liebenswerter gemacht haben“, sind sich die Neumarkter Direktabgeordneten Albert Füracker und Alois Karl einig.

Zum Hintergrund:

Das Bund-Länder-Städtebauförderprogramm „Kleinere Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit“ wurde 2010 ins Leben gerufen und richtet sich vor allem an kleinere Städte und Gemeinden in dünn besiedelten, ländlich geprägten, von Abwanderung bedrohten oder vom demografischen Wandel betroffenen Räumen. Ein Handlungsschwerpunkt des Programms ist die Unterstützung aktiver interkommunaler bzw. überörtlicher Zusammenarbeit bei der Anpassung und arbeitsteiligen Erbringung der städtebaulichen Infrastruktur für die Daseinsvorsorge. Wenn die Städte und Gemeinden mit ihren Umlandgemeinden zusammenarbeiten und sich über gemeinsame Versorgungseinrichtungen abstimmen, kann eine angemessene Auslastung gewährleistet und das Angebot dauerhaft gesichert werden. Darüber hinaus werden die Kommunen darin unterstützt, ihre städtebauliche Infrastruktur auf der Grundlage der gemeinsamen Abstimmung an die veränderte Nachfrage anzupassen. Es gibt ihnen die Möglichkeit, langfristig ein in seiner Dichte, Qualität und Vielfalt bedarfsgerechtes und effizientes Angebot öffentlicher und privater Dienstleistungen zu gewährleisten. Deutschlandweit werden rund 400 Maßnahmen durch dieses Förderprogramm unterstützt worden.