Alois Karl Bundestagsabgeordneter a.D für Amberg-Sulzbach-Neumarkt


Oberpfälzer US-Drohnen werden nicht für Lauschangriff ausgerüstet

Berlin. „Eine Nutzung [der US-Drohnen] zu Aufklärungszwecken während möglicher Transitflüge [zwischen den Übungsplätzen] wird im Rahmen der noch zu erteilenden Genehmigung untersagt.“ Dies kündigt die Bundesregierung an in ihrer Antwort auf zwei parlamentarische Anfragen von Alois Karl, den Direktabgeordneten für Amberg-Sulzbach-Neumarkt im Deutschen Bundestag.

Aus der Antwort geht weiter hervor, dass nach Kenntnis der Bundesregierung die US-Drohnen in der Oberpfalz nicht für das Abhören von Telekommunikation ausgerüstet sind. Die Drohnen verfügen „nur“ über Kameras, mit denen die optische Aufklärung der Truppenübungsplätze in Hohenfels und Grafenwöhr trainiert werden soll. Eine Nutzung zu Aufklärungszwecken zwischen den Übungsplätzen Grafenwöhr und Hohenfels wird im Rahmen der noch zu erteilenden Genehmigung untersagt werden. Zudem bestätigt die Bundesregierung, dass noch keine Genehmigung für den Flugbetrieb der US-Drohnen zwischen den Übungsplätzen Grafenwöhr und Hohenfels erteilt worden ist. Sobald diese erteilt wird, werden auch die jeweiligen Landratsämter über die Genehmigung informiert werden.

„Ich freue mich, dass sich die Bundesregierung so klar positioniert hat. Eine Ausspähung der Telekommunikation von Bürgern und Unternehmen durch die US-Drohnen soll durch die Genehmigung von lediglich `sensorischer´ Ausrüstung eindeutig unterbunden werden. Das ist wichtig und richtig“, betonte der CSU-Bundestagsabgeordnete Alois Karl. „Mir ist es darüber hinaus wichtig, dass Vereinbarungen mit den US-Streitkräften getroffen werden, die auch eine wirksame Kontrolle über die Einhaltung dieser Genehmigungsvorgaben ermöglichen.“